Abmahnung für Bilderklau?

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Gut gemeintes Marketing für den Rechteinhaber von Fotos ohne dessen Erlaubnis kann ausgesprochen teuer werden!

Immer wieder werden im Internet Bilder, die dort ausgestellt sind, illegal oder ohne Erlaubnis des Rechteinhabers kopiert. Manchmal verbirgt sich auch dahinter, dass man fälschlicherweise annimmt, dass dies erlaubt sei. Die ausschließlichen Nutzungsrechte liegen aber ausschließlich und allein beim Rechteinhaber. Der Rechteinhaber ist derjenige, der das Bild entworfen hat.

In dem Moment, wo der Rechteinhaber den Fotoapparat benutzt und betätigt hat, ist er ausschließlicher Rechteinhaber an dem von ihm gemachten Foto. Bei Verwendung eines solchen Lichtbildes auf der eigenen Homepage oder in sonstigen Portalen ohne Erlaubnis des Rechteinhabers droht eine Abmahnung mit einer horrenden Forderung. In der Regel kann man hier von mehreren € 1.000,00 ausgehen, die einem drohen, wenn man das Bild illegal verwendet hat.

Es gibt viele Faktoren, auf die es ankommt. Insbesondere interessiert für die Berechnung der Schadensersatzforderung des Rechteinhabers in sogenannter Lizenzanalogie die Laufzeit. Wie lange war das Bild auf Ihrer Homepage eingestellt? Geht es um ein Bild oder geht es um mehrere Bilder? Waren die Bilder oder war das Bild besonders prominent auf Ihrer Homepage eingearbeitet?

All diese Faktoren spielen natürlich eine Rolle zur Berechnung der Ansprüche des Rechteinhabers, die nur fiktiv berechnet werden können.Hierzu dient die Lizenzanalogie als Maßstab. Nehmen Sie am besten keinen Kontakt mit der Rechtsanwaltskanzlei auf, die den Rechteinhaber vertreten hat, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben und unterschreiben Sie und zahlen Sie auch nichts, bis Sie sich beraten lassen haben. Wir wollen Ihnen helfen. Es lohnt sich. Wir können Ihnen sehr gut helfen, weil wir tatsächlich Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen haben.

Rechtsanwalt Georg Schäfer


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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