Abmahnung Getty Images durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Firma Getty Images mit Sitz in London und Irland hat sich zum Marktführer belangloser, aber urheberrechtlich geschützter Lichtbilder in ganz Europa etabliert.

Generell kann jeder Schöpfer eines Fotos urheberrechtlichen Anspruch auf alleinige Nutzung für sich behaupten. Wenn nun - wie sehr sehr häufig der Fall - Internetuser ihre eigene Homepage gestalten oder einen Online-Shop ins Netz stellen wollen, so passiert es immer wieder, dass diese User häufig ahnungslos Fotografien von einfachsten Motiven auf diversen Seiten im Netz downloaden und durch die Verwendung auf ihrer eigenen Seite öffentlich zugänglich machen.

Dies ist deshalb fatal, weil der Schöpfer dieses Bildes einer solchen Nutzung vorher zustimmen müsste. Auch wenn man glaubt, dass beispielsweise eine völlig belanglos fotografierte Menge von Kaffeebohnen niemals urheberrechtlichen Schutz genießen könnte, da es einem solchen Foto an jeglichen künstlerischen Wert fehlt, so liegt man leider falsch.

Gemäß §2 Nr.5 UrhG sind Lichtbildwerke, also solche Fotografien, die einen gewissen künstlerischen Wert in sich bergen, geschützt. Gemäß §72 ff. UrhG sind aber auch Lichtbilder, also Fotos jeglicher Art, urheberrechtlich geschützt.

Genau dies hat sich die Firma Getty Images bewusst gemacht und nutzt die oftmalige Ahnungslosigkeit solcher Internetuser gnadenlos aus.

Sollte jemand ein Bild der Firma Getty Images für seine eigene Homepage verwendet haben, so ist dies in der Tat illegal und führt zu Unterlassungs- Auskunfts- und schließlich Schadensersatzansprüchen der Firma Getty Images.

Geraten Sie dennoch nicht in Panik! Wir können Ihnen helfen!

Unterschreiben Sie keinesfalls ungeprüft die Ihnen überlassene Unterlassungserklärung. Bevor Sie Auskunft erteilen, seit wann Sie dieses Bild nutzen, sprechen Sie erst mit einem fachkundigen Anwalt, der sich im Urheberrecht bestens auskennt.

Die Schadensersatzforderungen sind in der Regel weitaus überzogen und können definitiv an Hand der gängigen und uns vorliegenden Rechtsprechungen deutlich reduziert werden.

Wir wissen, dass die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer in der Regel sehr kurze Fristen setzt, sodass man denkt, man müsse schnellstmöglich bezahlen und die unterschriebene Unterlassungserklärung zurückschicken.

Hiervor warnen wir eindringlich.

Wir können für Sie durch einen dementsprechenden Schriftsatz immer die Frist wahren, ohne dass Sie sich mit einer unveränderten und von Ihnen unterschriebenen Unterlassungserklärung bereits um Kopf und Kragen gebracht haben.

Wenden Sie sich gerne an info@schaeferundschaefer.de

Ich helfe Ihnen gerne

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Georg Schäfer

Beiträge zum Thema