Abmahnung Hild & Kollegen wegen Urheberechtsverletzung an AGBs

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Hild und Kollegen aus Augsburg vor, in der eine behauptete Urheberrechtsverletzung wegen der Verwendung von  Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geltend gemacht wird.

Betroffen ist ein Online-Händler.

Was wird von der Kanzlei Hild und Kollegen aus Augsburg konkret gefordert?

Die Kanzlei Hild und Kollegen wirft dem Abgemahnten vor, die von ihr entworfenen allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne ihr Einverständnis in einem Onlineshop öffentlich zugänglich gemacht zu haben. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass dem  Unterzeichner (Rechtsanwalt Hagen Hild) die ausschließlichen Nutzungsrechte an den streitgegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hält. Durch die Übernahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Abgemahnten werden diese Nutzungsrechte verletzt.

Welche Ansprüche werden von den Kanzlei Hild geltend gemacht?

In der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, wobei ein vorformulierter Vorschlag einer solchen Erklärung beigefügt ist.

Ferner werden Schadenersatz und Aufwendungsersatz gefordert. Der Schadenersatz für die Verwendung der AGB werden mit 1.400 € beziffert. Der Aufwendungsersatz wird nach einem Streitwert von 10.000 € berechnet und soll 973,66 € betragen.

Wir haben große Bedenken hinsichtlich der Abmahnung. Selbst, wenn man von einer berechtigten Abmahnung ausgehen würde, ist die Höhe der geltend gemachten Aufwendungs- und Schadenersatzforderungen nach unserer Einschätzung deutlich übersetzt. Es müsste aber zunächst überhaupt festgestellt werden, ob die streitgegenständlichen AGBs  urheberrechtliche Schutzfähigkeit genießen und Herrn Rechtsanwalt Hild die Rechte daran zustehen.

Unsere Empfehlung:

  •     Ruhe bewahren
  •     Fristen beachten
  •     Nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben oder einen Geldbetrag         zahlen
  •     Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen

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