Abmahnung Kanzlei Brehm wird im Auftrag der KiaTi Vertriebs GmbH
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Die KiaTi Vertriebs GmbH gibt in der Abmahnung an Teeprodukte zu vertreiben. Auf Grundlage eines Wettbewerbsverhältnisses im Vertreib von Teeprodukten wird die Bewerbung von Teeprodukten mit der Bezeichnung “DETOX“ gerügt.
Der konkrete Vorwurf lautet:
“DETOX“ = unzulässige gesundheitsbezogene Angaben, gemäß Art. 10 Abs. 1 Lebensmittel-GesundheitsangabenVO (LGVO/Health-Claims-VO)
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 1.550,80 € (Streitwert 40.000€)
Achtung!
Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält eine Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung in Höhe von 5.100,00€. Unterzeichnen Sie diese keinesfalls, ansonsten schneiden Sie sich mögliche Einwendungen gegen die Vorwürfe ab.
Rechtslage:
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes: Ist eine Werbung mit gesundheitsbezogener Angabe wie „Detox“ nur bei wissenschaftlicher Absicherung zulässig (BGH, Beschluss vom 06.12.2017, Az. I ZR 167/16).
Die Verwendung der Bezeichnung „Detox“ bei Lebensmitteln als spezielle gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Health-Claims-Verordnung bei Lebensmitteln ist unzulässig (BGH, Beschluss vom 29.03.2017, I ZR 71/16). Dem Bundesgerichtshof zufolge handele es sich bei dem begrifflichen Zusatz „Detox“ um eine spezielle gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 10 Abs. 1 HCVO.
Eine gesundheitsbezogene Angabe darf aber nur dann gemacht werden, wenn die gesundheits- und ernährungsphysiologische Wirkung des jeweiligen Nährstoffs oder der jeweiligen Substanz genannt wird, der bzw. die im Lebensmittel enthalten ist.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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