Abmahnung Kanzlei CYFIRE Rechtsanwälte für Herrn Knieper

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Dipl.-Ing. Folkert Knieper lässt vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch verschiedene Kanzleien abmahnen. Er beauftragte in der Vergangenheit bereits die Kanzlei Albrecht Legal, Rechtsanwalt Santjer aus Helsinki sowie die Cyfire Rechtsanwälte.

Zuletzt lag uns eine von den Cyfire Rechtsanwälten für Herrn Knieper ausgesprochene Abmahnung zur Verteidigung des Abgemahnten vor. Der Abgemahnte soll die Fotografien verschiedener Speisen im Internet öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne über die Erlaubnis des Urhebers zu verfügen. Urheber dieser Fotografien sei Herr Knieper persönlich. Dieser habe die Fotografien selbst gefertigt. Er sei professioneller Speisefotograf und habe die Fotografien in einem professionell eingerichteten Fotostudio erstellt. Die Fotografien seien originär auf der von ihm betriebenen Website www. marions-kochbuch.de  veröffentlicht. Eine Berechtigung zur Nutzung der streitgegenständlichen Fotografien sei dem Abgemahnten nicht erteilt worden.

Vorab:

Wurde Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar einer einstweiligen Verfügung bzw. Klageschrift des Dipl.-Ing. Folkert Knieper und der Cyfire Rechtsanwälte, des Rechtsanwaltes Santjer oder der Kanzlei Albrecht Legal zugestellt? Kontaktieren Sie uns –die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB- in einem solchen Fall gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in diesen Angelegenheiten. Wenn Sie uns die Unterlagen per Mail (info@wd-recht.de) zusenden und Ihre Rufnummer hinterlassen, melden wir uns gerne zeitnah bei Ihnen zurück.


Welche Forderungen lässt Dipl.-Ing. Folkert Knieper durch die Cyfire Rechtsanwälte stellen?

Die Cyfire Rechtsanwälte machen im Auftrag des Herrn Knieper Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gem. §§ 97, 97a, 101 UhrG, § 242 BGB geltend. Im Einzelnen wird folgendes verlangt:

  • Unterlassung, d.h. Abgabe einer Unterlassungs-  und Verpflichtungserklärung
  • Auskunft über den Umfang der behaupteten Verletzungshandlung
  • Anerkenntnis einer Schadensersatzforderung dem Grunde nach
  • Aufwendungsersatz (Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung)

Letztlich lässt Herr Knieper einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, der auch eine Schadensersatzforderung umfasst.


Tipp: Was ist zu tun?

Oftmals sind von der Abmahnung kleinere Gastronomiebetriebe betroffen, die den Umgang mit der Abmahnung in einen häufig arbeitsintensiven Alltag einbauen müssen. Auch wenn das Auseinandersetzen mit der Abmahnung Mehrarbeit bedeutet, sollte der Abgemahnte die Abmahnung aber keinesfalls ignorieren und auch nicht vorschnell auf das Angebot der Gegenseite eingehen. Es ist davon abzuraten, voreilig und ohne vorherige rechtliche Beratung die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Denn die Abgabe einer solchen Erklärung löst eine erhebliche Bindungswirkung aus. Mit Unterzeichnung bindet sich der Erklärende nicht nur häufig weiter als er tatsächlich müsste, sondern geht auch Pflichten ein, die er nicht vollständig überblicken kann. Denn insbesondere die Strafbewehrung in Bezug auf Beseitigungspflichten ergibt sich für einen juristischen Laien nicht unmittelbar aus dem Wortlaut. Wenn der Erklärende die Wirkung einer solchen Erklärung und die einhergehenden Pflichten aber nicht kennt, ist das Risiko hoch, gegen die Erklärung zu verstoßen. Im Falle eines Verstoßes kann die Gegenseite dann unmittelbar eine –im Einzelfall auch mehrere tausend Euro betragende- Vertragsstrafe verlangen. Eine solche Folge sollte unbedingt vermieden werden. Angesichts negativer finanzieller Auswirkungen, die ein unbedachter Umgang mit den Forderungen haben kann, ist es unbedingt ratsam, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Bestenfalls sollte ein Spezialist im Urheberrecht, bspw. ein Fachanwalt in diesem Rechtsgebiet, zur Prüfung der Angelegenheit und professionellen Erwiderung auf die Vorwürfe hinzugezogen werden.


Kostenlose Ersteinschätzung von erfahrenen Rechtsanwälten!

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Sie erreichen uns unter:

 Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de

Unsere Expertentipps:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren



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