Abmahnung Kanzlei Loschelder & Leisenberg für Herrn Dr. Christian Boszczyk – „ASAP“

  • 2 Minuten Lesezeit

Eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Loschelder & Leisenberg im Auftrag des Herrn Dr. Christian Boszczyk ist aktuell Gegenstand eines unserer Verteidigungsmandate. Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf von Markenrechtsverletzungen an der Marke „ASAP“. Konkret soll unser Mandant diverse Kleidungsstücke auf eBay zum Kauf angeboten haben, die mit dem Wort „ASAP“ bedruckt gewesen seien. Jedoch sei Dr. Christian Boszczyk alleiniger Markenrechtsinhaber und habe die Verwendung seiner Marke nicht genehmigt. Daher stelle die Verwendung eine Markenrechtsverletzung dar.

Geltend gemachte Forderungen

  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch, unter anderem über erzielten Gewinn
  • Herausgabeanspruch über noch im Bestand befindliche Produkte

Unser Rat an Sie

  • Keine selbstständige Abgabe der Unterlassungserklärung – kann ein Schuldeingeständnis sein.
  • Keine Zahlung irgendwelcher Beträge.
  • Keine sonstige Reaktion „auf eigene Faust“.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf.
  • Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.
  • Bleiben Sie ruhig.

Bei Erhalt einer Abmahnung können Sie sich zunächst völlig unverbindlich für eine kostenloste Ersteinschätzung an unsere Kanzlei wenden. Wir sind eiine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht und helfen Ihnen gerne, rechtssicher und günstig weiter!

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall.
  • Persönliche und enge Betreuung und Beratung.
  • Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz.
  • Bundesweite Vertretung. 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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