Abmahnung Kanzlei Schroeder für Max Foreman wegen der Verletzung des Urheberrechts im Internet

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Uns liegen weitere Abmahnungen der Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel vor. Abgemahnt wird wegen der Verletzung des Urheberrechts im Internet.

Uns liegen dabei verschiedene Abmahnungen der Kanzlei Schroeder -Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel u.a. für folgende Rechteinhaber vor:

  • Paul Elcombe, Ripley Lane West, Leatherhead KT 24 6JS, Großbritannien
  • Peter Banks , 57 Holly Park Drive, Birmingham B249LG, Großbritannien
  • Raymond Gallery, 42 Bennetts Road, Birmingham B8 1QH, Großbritannien
  • Kevin Mcleod, 49 brclay Close, Cassidy Road, London , Großbritannien
  • Max Foreman, Berkshire, Großbritannien
  • Neil Thomson Linlithgow, West Lothian, Großbritannien

Gegenstand der Abmahnung sind meist Pornofilme. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 750,00 € gefordert.

Problematisch ist neben der Frage, ob hier überhaupt eine Urheberrechtsverletzung gegeben ist, die Unterlassungserklärung, welche ein Schuldanerkenntnis beinhaltet sowie der hohe Pauschalbetrag.

Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht auf die „leichte Schulter" genommen und ignoriert werden. Gleichwohl sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. Soweit die Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, ist es erforderlich, diese exakt auf den Einzelfall abzustimmen und zu modifizieren. In vielen Fällen kann durch anwaltliche Hilfe die gegnerische Kostenforderung reduziert werden. Die von uns formulierte Unterlassungserklärung bindet den Unterlassungsschuldner nur so weit wie unbedingt erforderlich und nicht weiter als nötig.

Schnelle und kompetente Hilfe

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

  • ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter:

Tel: 0251 - 20 86 80 30

Fax: 0251 - 20 86 80 50

E-Mail: info@ra-kreuztor.de


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