Abmahnung von Volkswagen AG / Lubberger Lehment | 2024 | wegen SD Karten für Navi

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Diese Woche erreichte uns wieder eine Abmahnung wegen SD-Karten für Navigationsgeräte der Volkswagen AG. VW wird in der Abmahnung wie üblich von Lubberger Lehment vertreten. 

Wir kennen die Abmahnung und den Gegner und können den Abgemahnten und Empfängern dieser Schreiben von Volkswagen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen spezialisierten Fachanwalt anbieten. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung von Lubberger Lehment an info@wd-recht.de nebst Telefonnummer. 

Wir melden uns dann innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen zurück. Die erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.


Abmahnung wegen SD-Karte für VW Navigationssystem

Die Abmahnung wegen des Vertriebes selbst hergestellter und/oder aus China eingekaufter SD-Karten für Navigationsgeräte der Volkswagen AG beschäftigt uns seit einigen Jahren immer wieder. Der Vorwurf ist, dass durch den Vertrieb der SD-Karten, die nicht von Volkswagen hergestellt wurden, die Markenrechte von VW verletzt werden. In der Abmahnung weisen die Anwälte von Lubberger Lehment u.a. darauf hin, dass die SD-Karten „entweder bereits durch einen Aufkleber mit den Marken „VW imKreis" und „Volkswagen" gekennzeichnet waren“ oder eine der vorgenannten Marken wurde „in der Artikelüberschrift genutzt“.

Volkswagen behauptet, dass es sich bei angebotenen SD-Karten um Kopien handeln würde. Es wird darauf hingewiesen, dass keines dieser Produkte von der Volkswagen AG oder mit deren Zustimmung hergestellt und in den Verkehr gebracht worden ist. In rechtlicher Hinsicht verletze der Abgemahnte damit die Rechte der Volkswagen AG aus den VW Marken gem. Art. 9 (2) lit. a) UMV. Ferner erfülle der Vertrieb der Produkte den Tatbestand einer unlauteren Rufausbeutung i.S.d. Art. 9 (2) lit. c) UMV.

Es wird die Abgabe einer sehr umfangreichen Unterlassungserklärung und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus 250.000 € verlangt. Die Abgemahnten sollen zudem Auskunft über die mit den SD-Karten erzielten Umsätze erteilen.


Wie sollte man auf die Abmahnung von Lubberger Lehment und Volkswagen AG wegen Markenverletzung reagieren?

Wichtig ist, dass die Betroffenen möglichst keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen und die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen lassen. Neben der Frage, ob die Abgemahnten überhaupt im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben und damit überhaupt Markenrecht Anwendung findet (Privatverkäufer handeln in der Regel nicht im geschäftlichen Verkehr), sollte insbesondere die Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnet werden. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen aus unzähligen Mandaten in diesem Bereich und raten Abgemahnten folgende Tipps zu beachten:

Unsere wichtigen Hinweise für Sie:

  •         Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!
  •         Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!
  •         Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!
  •         Fachanwalt kontaktieren!

Kostenlose Ersteinschätzung!

Wir stehen Ihnen gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen Spezialisten für Markenrecht und Fachanwalt zur Verfügung. Sie können uns hierzu telefonisch unter 0251 20 86 80 30  erreichen. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch gerne per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann zeitnah zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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