Abmahnung nach Werbung für Ware unter Nutzung einer fremden Marke

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Regelmäßig werden mir Abmahnungen wegen Markenrechts- oder Wettbewerbsverletzungen zur Bearbeitung vorgelegt. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Aus einer aktuellen Mandantsanfrage etwa ist uns eine Abmahnung bekannt geworden, die auf folgendem Sachverhalt basiert: Der abgemahnte Händler bot bei Amazon verschiedene Waren und bewarb dabei einen Artikel mit einer anderen Marke als der, die dann tatsächlich geliefert wurde. Hieraus leitet der Abmahner sodann eine Irreführung nach § 5 UWG ab und nimmt dies zum Anlass der ausgesprochenen Abmahnung.

Kurzüberblick zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Nach dem deutschen Recht ist dieser Weg sinnvoll, wenn eine Angelegenheit ohne zeitaufwändiges und kostenintensives Gerichtsverfahren geklärt werden soll.

Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Die Ansprüche

Erfahrungsgemäß werden mit einer Abmahnung mehrere Ansprüche erhoben.

Erst einmal geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten abzustellen. Bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung geboten. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß nur abzustellen.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Bei einer berechtigten Abmahnung gibt es einen Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten. Das bedeutet, dass die angefallenen Kosten dem Abmahner zu ersetzen sind. Ferner können Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung erhoben werden.

Abmahnung: Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch

Wichtigster Bestandteil jeder Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Das hat rechtliche und auch finanzielle Gründe. Der Unterlassungsanspruch kann beispielsweise sowohl mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage geltend gemacht werden. Im gerichtlichen Verfahren führen Unterlassungsansprüche fast immer zu sehr hohen Kosten. Langfristig muss andererseits bedacht werden, dass nach einer abgegebenen Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Vor allem bei Unternehmern hat die Abwägung der Kostenrisiken daher auch langfristig Bedeutung.

Wichtig ist es hier aber vor allem zu betonen, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung normalerweise nicht der Erstattungsanspruch ist. Das gilt auch, wenn hieraus auf den ersten Blick hohe Kosten folgen mögen.

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?

Je nachdem ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, unterscheidet sich das weitere Vorgehen.

Möglich sind zum Beispiel die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung oder auch die Inkaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens. Für den Einzelfall kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. Hierfür sollte anwaltlicher Rat herangezogen werden. Wegen der üblicherweise kurz gesetzten Fristen sollte schnell reagiert werden. Bei einer Überschreitung von Fristen drohen teure Gerichtsverfahren.

Wie Sie nach Erhalt einer Abmahnung weiter vorgehen sollten

Handeln Sie auf keinen Fall vorschnell – Stress oder Angst nach Erhalt der Abmahnung sind die schlechtesten Ratgeber.

  • Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, ohne den Sachverhalt geprüft zu haben
  • Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
  • Auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren: – es drohen teure Unterlassungsverfahren!
  • Notieren Sie die gesetzten Fristen
  • Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten

Gern stehe ich Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit zur Seite.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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