Abmahnung Nümann + Lang ( Aergo Trade GmbH, Matthew Tasa, Uptunes GmbH)

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Die Kanzlei Nümann + Lang mahnt derzeit wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Musikwerken ab. Abgemahnt wird das Angebot zum Herunterladen der in der Abmahnung bezeichneten Musikstücke durch die Teilnahme an sog. „Internet-Tauschbörsen".

Das Schreiben enthält die Aufforderung zur Abgabe der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiterhin werden Schadensersatzansprüche und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Die Höhe der Zahlungsforderungen variieren zwischen 700,00 - 900,00 EUR. Gleichzeitig wird ein pauschales Vergleichsangebot mit einer Summe von 450,00 EUR vorgeschlagen.

Abzuraten ist erstens von einer voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung.

Zweitens sollten Sie nicht ungeprüft der Aufforderung zur Zahlung des pauschalen Vergleichsbetrages nachkommen.

Die Rechtsanwälte Nümann + Lang wurden von folgenden Rechteinhabern mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt:

  • Aergo Trade GmbH
  • Matthew Tasa
  • Uptunes GmbH

Urheberrechtlich geschützte Werke:

Die Aergo Trade GmbH ist Rechteinhaberin der folgenden Musikwerke, deren illegale Nutzung Gegenstand von aktuellen Abmahnungen ist:

  • Titel: „So Blind" des Künstlers „Sir Colin" auf dem Tonträger „Kontor Top Of The Clubs Vol.43"

Für den Rechteinhaber Herrn Matthew Tasa mahnen die Rechtsanwälte Nümann+Lang aktuell verstärkt die nachfolgend aufgeführten Musikstücke wegen unerlaubter Nutzung ab:

  • Titel/Musikstücke: „Weg des Assassin (Titelmusik)", „Der letzte Augenblick" auf dem Tonträger „Assassin"
  • Musikstück: „Time Out" auf dem Tonträger "Club Sounds Vol. 49"

Für die Uptunes GmbH wird aktuell wegen Urheberrechtsverletzungen an folgenden geschützte Musikstücken abgemahnt:

  • Titel „Hey Hi Hello" des Interpreten „Shaun Baker feat. Maloy" auf dem Tonträger „Sunshine Live Vol. 30"
  • Titel „Sunshine 2009" des Interpreten „Dance Nation vs. Shaun Baker" auf dem Tonträger „Dream Dance Vol.51"

Sollten Sie eine Abmahnung von Nümann + Lang erhalten haben, ist dringend von einer voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung abzuraten.

Durch Ihre Unterschrift erkennen Sie sämtliche in der Erklärung aufgeführten Ansprüche an und gehen einen Verpflichtungsvertrag ein, der Sie unter Umständen bis zu 30 Jahren binden kann.

Dies bedeutet konkret:

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung innerhalb dieses Zeitraums können sehr hohe Vertragsstrafen fällig werden.

Zu beachten ist weiterhin: Lassen Sie die gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung keinesfalls durch Untätigkeit  verstreichen. In diesem Fall müssen Sie mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren rechen, dass nicht nur unangenehm sondern auch mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.

Die den Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärungen sind in der Regel für die Abgemahnten nachteilig verfasst. Von einer ungeprüften Unterzeichnung ist daher dringend abzuraten.

Die Fristen sind häufig relativ kurz bemessen, bedingt durch die Eilbedürftigkeit bei/ein schnelles Reaktionsbedürfnis auf Urheberrechtsverletzungen im Internet.

Holen Sie sich daher rechtzeitig, das heißt vor Fristablauf, professionellen Rat für eine weitere Vorgehensweise ein.

Sievers & von Rüden Rechtsanwälte


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