Abmahnung oder Klage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch JBB Rechtsanwälte erhalten?

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Aktuell erreichte uns zum wiederholten Male eine von den JBB Rechtsanwälte für die  Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ausgesprochene Abmahnung. Der Abgemahnten soll ein Fußballspiel der Bundesliga in einer Gaststätte öffentlich gezeigt haben, obwohl er über kein Nutzungsrecht verfüge. An dem Fußballspiel stünden der  Sky Deutschland GmbH & Co. KG die ausschließlichen Übertragungsrechte in Deutschland zu.  

Vorab:

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG zugegangen? Dann zögern Sie nicht, uns diese für eine kostenfreie und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung durch unseren Fachanwalt für Urheberrecht per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zuzusenden. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Welche Ansprüche macht die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG geltend?

Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG lässt von den JBB Rechtsanwälten zunächst die Unterlassung des vorgeworfenen Verhaltens fordern und verlangt zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die JBB Rechtsanwälte haben der Abmahnung bereits eine sehr weitgehende vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigelegt. Sodann führen die Rechtsanwälte zu dem Bestehen eines hohen Schadensersatzanspruches sowie eines Anspruches auf Erstattung der für die Abmahnung entstandenen Gebühren aus. Zur Erledigung der Zahlungsansprüche bietet die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG dem Abgemahnten einen deutlich niedrigeren Vergleichsbetrag an, wenn der Abgemahnte gleichzeitig ein Sky-Abonnement abschließt.

Wie ist zu reagieren?

Die Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Es ist bekannt, dass die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG im Falle eines reaktionslosen Ablaufes der gesetzten Fristen nicht scheut, den Klageweg zu beschreiten. Ein Gerichtsverfahren ist jedoch in der Regel mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko für den Abgemahnten verbunden. Er sollte es hierauf nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung ankommen lassen. Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vorschnell unterzeichnet werden. Denn die Bindungswirkung einer solchen Erklärung ist erheblich. Im Falle eines Verstoßes wäre der Erklärende zur Zahlung einer festen Vertragsstrafe von 7.500 € verpflichtet. Angesichts der negativen Folgen, die eine unbedachte Reaktion auf die Abmahnung nach sich ziehen kann, ist es unbedingt empfehlenswert, rechtzeitig einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt, bestenfalls einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, hinzuzuziehen. Sofern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung notwendig ist, ist ein spezialisierter Anwalt dann auch in der Lage, eine für den Abgemahnten günstigere –modifizierte- Unterlassungserklärung zu verfassen.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

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Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  E-Mail: info@wd-recht.de


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