Abmahnung oder Klageschrift der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch JBB Rechtsanwälte erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Regelmäßig erreichen uns urheberrechtliche Abmahnungen, welche die  Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG von den JBB Rechtsanwälten aus Berlin aussprechen lässt. Auch aktuell liegt uns ein solcher Fall zur Bearbeitung vor. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, ein Fußballspiel der 1. Bundesliga in einer Gaststätte öffentlich wiedergegeben zu haben. Er verfüge über keine Nutzungslizenz, daher liege eine Urheberrechtsverletzung vor. Denn der  Sky Deutschland GmbH & Co. KG stünden in Bezug auf das streitgegenständliche Fußballspiel die ausschließlichen Übertragungsrechte zur öffentlichen Wiedergabe in Deutschland zu.  

Vorab:

Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG und der JBB Rechtsanwälte vor? Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, stehen Ihnen gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne per Mail (info@wd-recht.de) oder telefonisch (0251 / 208680-30).

Was verlangt  die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG?

Die JBB Rechtsanwälte machen für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG folgende Ansprüche geltend:

- Unterlassung, wobei zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird

- Schadensersatz (in der Regel in der Höhe eines Jahresabonnements)

- Ermittlungskosten

- Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 25.000 €

Üblicherweise bietet die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. dem Abgemahnten eine deutlich niedrigere Schadensersatzforderung und den Verzicht auf Abmahn- und Ermittlungskosten an, wenn dieser gleichzeitig ein Sky-Abonnement abschließt.

Was ist zu tun?

Die Abmahnung ist ernst zu nehmen. Die gesetzten Fristen müssen unbedingt beachtet werden. Es ist uns bekannt, dass die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG bei Fristversäumung nicht zögert, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Ein solches ist angesichts des nicht unerheblichen Gegenstandswertes jedoch mit einem nicht zu verachtenden Kostenrisiko für den Abgemahnten verbunden. Der Abgemahnte sollte es jedenfalls nicht leichtfertig auf ein solches Verfahren ankommen lassen. Dennoch ist nicht zu raten, die Ansprüche vorschnell zu erfüllen oder gar die der Abmahnung beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (welche von der Gegenseite vorformuliert ist) vorschnell und ungeprüft zu unterzeichnen. Die Bindungswirkung einer solchen Erklärung ist enorm. Im aktuellen Fall sieht die Erklärung für den Fall der Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe von 5.001 € vor. In Anbetracht der finanziellen Risiken, die eine undurchdachte Reaktion auf die Abmahnung birgt, ist es ratsam, möglichst zeitnah nach Erhalt der Abmahnung einen auf dem Gebiet des Urheberrechtes erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Sofern die rechtliche Prüfung ergibt, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich ist, kann ein spezialisierter Anwalt aufgrund seiner Erfahrung, insbesondere eine für den Abgemahnten günstigere –modifizierte- Unterlassungserklärung erstellen.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

    erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,

    durchgehend persönliche Ansprechpartner,

    Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,

    unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Sie erreichen uns für eine kostenlose Ersteinschätzung unter: 

Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  E-Mail: info@wd-recht.de


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