Abmahnung von Peter Paul Heinrich Scheuren durch Rechtsanwalt Volker Jakobs | eBay: Widerrufs-Infos

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Der Abmahner

Peter Paul Heinrich Scheuren führt das Unternehmen La Maison Henri und verkauft über den Online-Shop Dekoartikel, Wohnaccessoires und Haushaltswaren. 

Rechtanwalt Volker Jakobs unterstützt Herrn Scheuren in seinem Anliegen und spricht im Namen von La Maison Henri eine Abmahnung wegen Verstoß gewerblicher Pflichten aus. 

Der Vorwurf

Es wird ein Verstoß gegen die Pflichten eines gewerblichen Verkäufers gerügt. Dabei handelt es sich um eBay-Verkäufer, die Angebote mit fehlender Widerrufsbelehrung und einem fehlenden Widerrufsbelehrungs-Formulars anbieten. 

Die Forderung

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Übernahme der angefallenen Kosten in Höhe von 1.358,86 Euro (Streitwert: 30.000 Euro) gefordert. 

Unsere Einschätzung

Es ist keine Seltenheit, dass Konkurrenten wegen einer fehlenden Widerrufsbelehrung und eines fehlenden Widerrufsbelehrungs-Formulars Abmahnungen aussprechen. Abmahnungen werden zumeist ausgesprochen, wenn der Abmahner eine Beeinträchtigung seines Wettbewerbs und Handels im Verhalten der Konkurrenz sieht. 

Sind Sie als gewerblicher Verkäufer aktiv, müssen Sie die Pflichten einhalten und somit auch Ihre Verbraucher über das Widerrufsrecht belehren und ein entsprechendes Widerrufsformular anbieten. 

Unser Rat

Wir raten Ihnen, die gesetzlichen Bestimmungen stets einzuhalten, da sonst Abmahnungen drohen können, die nicht nur mit Ärger, sondern auch mit hohen (Folge-)Kosten verbunden sind. 

Gerne beraten wir Sie über die Pflichten eines gewerblichen Verkäufers.

Sollten Sie jedoch bereits eine Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung an. Kontaktieren Sie uns im besten Fall unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung – innerhalb der Frist, um schnell reagieren zu können.

Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung jedoch erst nach Rücksprache mit Ihrem Rechtsbeistand, da diese zumeist sehr weit formuliert ist und den Abgemahnten stark einschränken kann. Wir modifizieren in solchen Fällen die Unterlassungserklärung und leiten auch gerne alle weiteren Schritte für Sie ein.

Sprechen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da!

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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