Abmahnung: RA mahnt für Sachse Vertriebs GbR ab |Verpackungsgesetz
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Es wird darüber berichtet, dass ein Rechtsanwalt aus Berlin für die Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR (kurz Sachse Vertriebs GbR) erneut einen Verstoß gegen das Verpackungsgesetz abmahnt.
Die Sachse Vertriebs GbR hat auch in der Vergangenheit bereits mehrfach Verstöße gegen das Verpackungsgesetz durch einen Rechtsanwalt aus Berlin abmahnen lassen.
Inhalt der Abmahnung:
Zunächst wird ausgeführt, dass die Sachse Vertriebs GbR auf eBay unter anderem Süßigkeiten, Tee und weiteres vertreibt.
Der Abgemahnte soll ebenfalls über eBay Tee verkauft haben. Der Abgemahnte habe gegen § 9 des Verpackungsgesetzes verstoßen, indem er sich nicht bei dem Verpackungsregister LUCID registriert habe. Dies sei jedoch beim gewerblichen Inverkehrbringen von Verpackungen erforderlich.
Forderungen aus der Abmahnung:
Zunächst wird nur der Nachweis einer Registrierung gefordert, bzw. beim Fehlen einer solchen diese umgehend nachzuholen. Die Forderung nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird sich vorbehalten, da es sich um einen "erstmaligen Verstoß" handle.
Letztlich wird die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 280,60 Euro verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
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