Abmahnung RA Sebastian iAd des Herrn Robert Diggs: Musikwerk "Drift" (Filmwerk "Pacific Rim") 600,00 €

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Am 03.04.2014 erreichte unsere Kanzlei eine neue Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian. Der uns zur rechtlichen Überprüfung vorliegenden Abmahnung liegt folgender Inhalt zugrunde:

Dem Adressaten wird durch Vorhalt eines Ermittlungsergebnisses das öffentliche Zugänglichmachen des Filmwerkes „Pacific Rim“ über eine Bittorrent Tauschbörse vorgeworfen. Aufgrund des Ermittlungsergebnisses wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 600,00 € gefordert.

Wie in der jüngeren Vergangenheit schon häufig berichtet, ist hier jedoch nicht das Filmwerk Gegenstand, sondern ein innerhalb des Filmwerkes abgespieltes Musikwerk namens „Drift“.

Das Filmwerk enthält das Musikwerk „Drift“, an dem der Herr Robert Diggs die Rechte innehat.

Bereits vor einiger Zeit haben wir über Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem oben benannten Filmwerk berichtet.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden! Hierdurch schneiden Sie sich bereits im Vorfeld sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf ab!

Kostenforderung:

Die geltend gemachte Kostenforderung ist als deutlich überhöht einzustufen!

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Die Haftung von Anschlussinhabern im Rahmen von Wohngemeinschaften für Filesharing-Aktivitäten ihrer Mitbewohner war beispielsweise Gegenstand einer Entscheidung des Landgerichts Köln. Das LG Köln hat mit Urteil vom 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12 entschieden, dass den Hauptmieter und Anschlussinhaber ohne konkreten Anlass gegenüber seinen Untermietern weder Prüfungs- und Kontrollpflichten noch Belehrungspflichten treffen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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