Abmahnung Rasch Rechtsanwälte „Teenage Dream“ von Katy Perry für EMI Music Germany GmbH & Co. KG.

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Die Kanzlei Rasch klagt gegen Nutzer sog. Tauschbörsen. So sollen gleich mehrere Klagen am Kölner Landgericht anhängig gemacht worden sein. Aktuell mahnt die Kanzlei Rasch neben Urheberrechtsverletzungen an dem Album „Progress" der Künstlergruppe Take That (Rechteinhaber Universal Music) auch Schutzrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Teenage Dream" von Katy Perry ab. Rechteinhaber ist die EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Zwar gibt es zu vielen Problemkomplexen der rechtlichen Behandlung von Filesharing Fällen noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, es gibt jedoch immer wieder erstinstanzliche Entscheidungen die Zweifel an der geforderten Höhe von Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten aufkommen lassen. So hat das Kammergericht Berlin im Rahmen eines Verfügungsverfahrens den Streitwert bei der Abmahnung eines Musikalbums mit 12 Titeln auf 10.000,00 € festgesetzt. Das Landgericht Berlin dürfte damit aus dem Kreis der „abmahnerfreundlichen" Gerichte herausfallen. Dies wird zumindest die Kanzlei Rasch so sehen.

Wir bearbeiten Abmahnungen aus dem Bereich Filesharing zu Pauschalpreisen, so dass Sie zumindest für die eigenen Kosten der Rechtsverteidigung nicht mit einer hohen Kostenbelastung zu rechnen brauchen.

Gerne können Sie sich telefonisch über die Möglichkeiten einer Schadensbegrenzung informieren: 030 - 323 015 90.


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