Abmahnung Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner im Auftrage der Firma Celine SA, Paris

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Abmahnung der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner im Auftrage der Firma Celine SA, Paris vom 27.01.2015 wegen des vermeintlichen Vertriebs von nachgeahmten Handtaschen (Luggage)

Aktuell wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner im Auftrage der Firma Celine SA, Paris vorgelegt.

Der Vorwurf lautet auf den Vertrieb nachgeahmter Handtaschen. Der Vorwurf wird auf eine Verletzung des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters 001679317-0001 gestützt.

Konkret wird vorgeworfen, dass das im Rahmen eines Testkaufes beim Adressaten der Abmahnung erworbene Handtaschenmodell eine nahezu identische Kopie des Modells „Luggage“ darstellen würde.

Zunächst werden vom Abgemahnten im Rahmen des geltend gemachten Auskunftsanspruches detaillierte Informationen über Namen und Anschrift des / der Lieferanten der Nachahmungen sowie die Menge der verkauften Handtaschenmodelle verlangt.

Die geforderte Auskunft dient der anschließenden Bezifferung des zu fordernden Schadensersatzes im Wege des Verletzergewinns.

Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in der vorliegenden Form nicht unterzeichnet werden, da diese nachteilig vorformuliert ist.

Beispielsweise werden im Abmahnschreiben Ansprüche wegen Schadensersatz dem Grunde nach geltend gemacht. Die konkrete Bezifferung der Ansprüche soll nach erfolgter weitergehender Auskunftserteilung erfolgen. Darüber hinaus werden Rechtsverfolgungskosten nach einem Streitwert von 150.000,00€ angesetzt.

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte anwaltliche Beratung geboten.

Auf keinen Fall sollten Sie eine solche Abmahnung ignorieren! Erfahrungsgemäß drohen in diesen Fällen kostenintensive Rechtsstreitigkeiten, die im Falle eines berechtigten Vorwurfes im Wege eines kostensparenden außergerichtlichen Vergleiches vermieden werden können.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben. Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Wir sind spezialisiert und kennen ihren Gegner in vielen Fällen bereits.

 
Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates


Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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