Abmahnung Sasse & Partner für Splendid Film GmbH - The Expendables 3

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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner für die Splendid Film GmbH vom 19.11.2014 an dem Filmwerk „The Expendables 3“.

Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH vor. In der Abmahnung wird das öffentliche Zugänglichmachen des Filmwerkes “The Expendables 3“ gerügt.

Von dem Anschlussinhaber werden 800,00€ als Abgeltungsbetrag und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die anliegende Unterlassungserklärung ungeprüft. Wir raten Ihnen, sich von einem im Bereich des Filesharings spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Neben der Frage der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sollte die Frage besprochen werden, ob Ihre Haftung als Anschlussinhaber entkräftet werden kann oder ob zur Vermeidung eines Rechtstreites sich eine vergleichsweise Regelung anbietet.

Hierzu haben sich in der Rechtsprechung unterschiedliche Sachverhaltskonstellationen entwickelt, in denen eine vermeintliche Haftung des Anschlussinhabers zurückgewiesen werden kann.


Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben. Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

 

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 


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