Abmahnung Sasse und Partner für die WVG Medien GmbH wegen der Serie „The Walking Dead“

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Nachdem man zum Ende der 4. Staffel der AMC-Erfolgsserie “The Walking Dead“ gespannt sein durfte, ob die Überlebenden der Zombiekalypse lebend aus dem Waggon herauskommen, in den man sie in Terminus eingesperrt hatte (Spoiler-Alarm: sie schaffen es. Oder hat jemand geglaubt, die 5. Staffel würde in einem Eisenbahnwaggon spielen?), stand zum Ende der ersten Halbzeit der 5. Staffel (mal wieder) der Tod einer der Hauptpersonen im Drehbuch (wen es trifft, wird hier nicht gespoilert).

Traditionell wird die jeweilige Staffel The Walking Dead“ zweigeteilt ausgestrahlt. Die zweite Hälfte der 5. Staffel wird am Sonntag, den 08.02.2015 in den USA mit der Ausstrahlung der 9. Episode starten. Einen Tag später wird die Episode dann auf den Fox Channels weltweit Premiere feiern.

Bereits in der Vergangenheit wurden wiederholt Folgen aus den bisherigen Staffeln von der Rechtsanwaltskanzlei Sasse und Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH abgemahnt.

Vorgeworfen wird die öffentliche Zugänglichmachung von einzelnen Folgen der Serie „The Walking Dead” im Rahmen eines Filesharing-Netzwerks. Hierbei wird zum einen die jeweilige Folge von „The Walking Dead” bzw. Teile hieraus auf den PC des Nutzers heruntergeladen, während simultan ein Upload der Folge oder von Teilen hieraus an andere Nutzer des Netzwerks stattfindet.

Adressat der Abmahnung ist der Anschlussinhaber. Ihm wird vorgeworfen, die jeweilige Episode „The Walking Dead” über seinen Internetanschluss allen Nutzern einer Internet-Tauschbörse für einen bestimmten Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt zu haben.

Sasse und Partner macht einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend. Es wird die Zahlung einer vergleichsweisen Pauschalsumme in Höhe von 800,00 € sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt.

Haben Sie eine Abmahnung von Sasse und Partner wegen „The Walking Dead” erhalten?

  • Prüfen Sie nach Erhalt der Abmahnung, ob die angebliche Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen worden sein könnte. Befindet sich die abgemahnte Episode „The Walking Dead” auf Ihrem PC? Waren Sie oder andere Personen zum Zeitpunkt der angeblichen Rechtsverletzung zuhause? War Ihr PC mit dem Internet verbunden? Kommt jemand aus der Familie oder dem Freundes- und Bekanntenkreis als potentieller Täter in Frage? Ist ein WLAN-Netzwerk installiert und falls ja, ist es mittels WPA2-Schlüssels ausreichend gesichert?
  • Unterzeichnen Sie nicht die von Sasse und Partner beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese Formulierungen zu Ihrem Nachteil enthalten kann. Außerdem kann eine solche Erklärung als grundsätzlich unwiderrufliches Schuldanerkenntnis gewertet werden.
  • Rufen Sie Sasse und Partner nicht an. Ihr Gesprächspartner kann in einem möglichen Gerichtsverfahren als Zeuge für etwaige Ihnen zum Nachteil gereichende Äußerungen benannt werden.
  • Holen Sie anwaltlichen Rat ein, bevor Sie Zahlungen leisten. Die Hemmschwelle, hierdurch ggf. weitere vermeintlich unabsehbar hohe Kosten auszulösen, ist verständlich. Seriös arbeitende Rechtsanwälte, die sich auf Abmahnhilfe spezialisiert haben, wissen das und bieten eine außergerichtliche Vertretung in der Regel zu fairen Pauschalpreisen an.

Gerade, wenn Sie die fragliche Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen haben und dritte Personen als Täter in Betracht kommen, bestehen sehr gute Erfolgsaussichten, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen.

Ich berate meine Mandanten u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts seit 2006. Auch das Filesharing gehört zu meinen Schwerpunkten. Wenn Sie eine Abmahnung von Sasse und Partner wegen der Serie „The Walking Dead” erhalten haben, treten Sie gerne unverbindlich mit mir in Kontakt.

Senden Sie mir bitte eine Schilderung des Sachverhalts mit Ihren Kontaktdaten per E-Mail an mauritz@maasundkollegen.de oder per Telefax an 0211 58 666 315. Noch besser und vor allem zeitsparender ist es, wenn Sie mir die erhaltene Abmahnung gleich einscannen und per E-Mail oder per Fax oder auch per Post zukommen lassen. Sie können mich auch zunächst gerne telefonisch unter 0211 58 666 30 kontaktieren; die erste Kontaktaufnahme ist natürlich kostenlos, d.h. durch die Übersendung der Unterlagen entstehen Ihnen keine Kosten. Ein Termin bei mir vor Ort ist möglich, aber nicht notwendig. Fälle dieser Art können mittels E-Mail und Telefon/Telefax bundesweit bearbeitet werden.


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