Warnung vor Global Media GmbH LLC und Eintrag auf branchenbuch24.net

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Für Kurzentschlossene: Haben auch Sie ein Schreiben der Global Media GmbH LLC erhalten und sollen zahlen? Ich verteidige Sie gerne gegen die Forderungen der Global Media GmbH LLC . In Fällen von Branchenbuch-Abzocke haben meine Mandanten bislang nie Zahlungen geleistet. Kontaktieren Sie mich gerne per Email an info@ra-mauritz.de oder telefonisch unter 0211 / 911 872 43 (Beratung bundesweit).

Vorsicht vor dieser Abofalle! Unternehmen, Freiberufler und Selbständige erhalten aktuell Schreiben, die einen Eintrag in das Branchenbuchverzeichnis branchenbuch24.net betreffen. Aktuell versendet die Global Media GmbH LLC solche Branchenbuch-Formulare und versucht, Unternehmer in eine Kostenfalle zu locken. Wenn man das Formular unachtsam ausfüllt oder korrigiert und zurückschickt, sieht man sich schnell mit einer Forderung von ca. 2.000,00 Euro konfrontiert. 

Der Dauerbrenner Branchenbuch-Abzocke

Die Branchenbuch-Abzocke ist seit Jahren ein nerviges und teures Ärgernis, gerade für kleinere mittelständische Unternehmen. Unseriöse Unternehmen nutzen die Hektik des unternehmerischen Alltags aus und versenden Branchenbuch-Formulare, die den Eindruck erwecken, es handele sich lediglich um die Korrektur oder Ergänzung eines bereits vorhandenen und veröffentlichten Branchenbucheintrags. Oft wird auch der Eindruck erweckt, die übersendeten Formulare stammten von einer offiziellen/behördlichen Stelle. Ich hatte bereits am 17.11.2020 an dieser Stelle über die Machenschaften der Digi Medien GmbH berichtet. In den Folgejahren habe ich regelmäßig Anfragen von betroffenen Unternehmen erhalten, die diesen Machenschaften zum Opfer gefallen sind und sich in der kostenpflichtigen Abofalle wiederfanden. Nun geht ein Schreiben der Global Media GmbH LLC um, das in seiner Aufmachung sehr an die Schreiben der Digi Medien GmbH erinnert. Die Branchenbuch-Abzocke erweist sich so als Dauerbrenner und ist offenbar nach wie vor sehr lukrativ.

Die Methode der Global Media GmbH LLC

Das Branchenbuch-Formular der Global Media GmbH LLC enthält eine auffällige Überschrift "Branchenbuch" und darunter die Adresse und das Bundesland des Empfängers. In der "Betreffzeile" wird das Schreiben als "Eintragungsofferte" bezeichnet. Der Empfänger wird dazu aufgefordert, die angegebenen Daten zu bestätigen oder gegebenenfalls auszufüllen und zu ergänzen. Man kann davon ausgehen, dass die vorausgefüllten Daten zum Teil bewusst fehlerhaft sind, damit der Empfänger dazu verleitet wird, die Angaben zu korrigieren. Immerhin möchte man vermeiden, dass das eigene Unternehmen nicht gefunden wird und potentielle Kunden an eine falsche Mailadresse schreiben oder eine falsche Telefonnummer anrufen. 

Um die Aufmerksamkeit von den Kleingedruckten auf der rechten Seite des Formulars abzulenken, verwendet die Global Media GmbH LLC bewusst Fettdruck. Das Kleingedruckte ist jedoch entscheidend. Hier steht, dass die Eintragungsgebühr für den Businesseintrag im Branchenverzeichnis branchenbuch24.net pro Jahr 990,00 € netto beträgt. Die Mindestvertragslaufzeit soll zwei Jahre betragen. Insgesamt belaufen sich die Kosten also auf knapp 2.000,00 € netto. Der Vertrag soll sich außerdem um ein weiteres Jahr verlängern, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf dieser zwei Jahre gekündigt wird. 

Unternehmer haben bei Branchenbuch-Verträgen kein Widerrufsrecht

Oft versuchen die betroffenen Unternehmen, sich mittels Widerruf von diesem Vertrag zu lösen. Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es jedoch für Unternehmer nicht. Es gilt nur für Verbraucher, die im Wege des Fernabsatzes (Mail, Telefon etc.) einen Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen haben. Den Vertrag zu widerrufen ist daher kein geeignetes Mittel, sich von der Zahlungsverpflichtung zu befreien. 

Branchenbucheintrag auf branchenbuch24.net

Wenn das Trickformular unterzeichnet und an die Global Media GmbH LLC zurück gesendet wurde, dann wird das betroffene Unternehmen auf der Internetseite branchenbuch24.net in das dortige "Branchenverzeichnis" eingetragen. Einträge in derartige Branchenverzeichnisse bieten in der Regel für Unternehmen keinen Mehrwert. Wer nach einem Unternehmen für eine bestimmte Dienstleistung sucht, tut dies in der Regel über eine Suchmaschine, meist über Google. Google wiederum ignoriert derartige Branchenverzeichnisse oft komplett. Wenn sie doch gelistet werden, dann sind die Suchergebnisse sind so weit hinten in den Trefferlisten zu finden, dass sich vermutlich niemand bis dorthin durchklickt. Es wird also eine wertlose Leistung angeboten. Das wiederum  liefert den betroffenen Unternehmen ein weiteres Argument, um den Vertrag erfolgreich anzugreifen. Zu denken ist insbesondere an sittenwidrigen Wucher im Sinne von § 138 BGB.

Rechnung und Zahlungsaufforderung durch Global Media GmbH LLC und Inkassounternehmen

Kurz nach der Rücksendung des unterschriebenen Formulars kommt die erste Rechnung der Global Media GmbH LLC. Dies erfolgt über ein Inkassounternehmen, wie z.B. die ProConcepta GmbH. Wird nicht gezahlt, folgt eine Zahlungsaufforderung, in der Regel durch wieder ein anderes Unternehmen, z.B. die CTI Collecttreuhandinkasso GmbH. Weitere Kosten werden hinzugesetzt, um den Zahlungsdruck zu erhöhen.

Haben Sie eine Rechnung der Global Media GmbH LLC erhalten?

Zahlen Sie nicht! Wenden Sie sich gerne an mich, damit eine zügige und rechtlich korrekte Reaktion auf die Forderung der Global Media GmbH LLC erfolgt. Derartig zustande gekommenen Verträge sind juristisch definitiv angreifbar und ich kann keinesfalls empfehlen, hier Zahlungen zu leisten. 

Treten Sie gerne per Telefon oder Mail mit mir in Kontakt, wenn Sie betroffen sind!  


Foto(s): Foto von Jas Min auf Unsplash


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