Abmahnung Schulenberg & Schenk für Night of the Living Dead: Re-Animation iAd. KSM GmbH
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Die Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk mahnt weiter kräftig im Auftrag der Firma KSM GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke ab. Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk die unerlaubte Verwertung des Filmwerkes „Night of the Living Dead: Re-Animation" ab. Wie üblich fordern die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk mit dem Abmahnschreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zugunsten der KSM GmbH, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 1.298,00 EUR.
Sind auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk für den Film Night of the Living Dead: Re-Animation betroffen? Wir helfen Ihnen. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung von Schulenberg & Schenk im Auftrag der Savoy Film GmbH im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.
Sievers & Collegen
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