Abmahnung Schutt Waetke iAd. Tobis Film GmbH & Co. KG für den Film 12 Years A Slave

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Die Rechtsanwaltskanzlei Schutt Waetke versendet derzeit Abmahnungen für das Filmwerk 12 Years A Slave. Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung des Filmwerkes in sog. Tauschbörsen. Betroffenen wird vorgeworfen, den Film im Rahmen einer Internet-Tauschbörse weltweit Dritten zum kostenlosen Download angeboten und somit öffentlich zugänglich im Sinne des § 19a UrhG gemacht zu haben.

Aufgrund der behaupteten Urheberrechtsverletzung werden die jeweils betroffenen Anschlussinhaber aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, als auch einen pauschalen Betrag in Höhe von 732,50 EUR zu bezahlen.

Wichtig ist zunächst, klären zu lassen, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch der Tobis Film GmbH besteht. Das ist keineswegs immer der Fall. In vielen, sich stetig mehrenden Konstellationen haftet der Anschlussinhaber überhaupt nicht, weder auf Unterlassung und erst recht nicht auf Zahlung. Wer beispielsweise glaubhaft darlegen kann, dass er selbst nicht für den Down- bzw. Upload verantwortlich ist, haftet jedenfalls nicht als Täter. Es bleibt dann zu klären, ob dem Anschlussinhaber die Verletzung von Prüf- und Überwachungspflichten vorgeworfen werden kann und der Anschlussinhaber deshalb zwar nicht als Täter, aber als sog. Störer haftet.

Die Unterscheidung zwischen einer Täterhaftung und einer Störerhaftung ist auch für den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 732,50 EUR wichtig. Nur der Täter, nicht der Störer haftet überhaupt auf Schadensersatz. Liegt also nur eine Störerkonstellation vor, besteht bestenfalls ein Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten; Diese sind aber seit Oktober 2013 auf höchstens 169,50 EUR begrenzt.

Unsere Kanzlei hat bereits viele tausend Abmahnschreiben von unterschiedlichen Kanzleien bearbeitet. Wir kennen daher nicht nur die aktuelle Rechtsprechung zum Filesharing sehr genau, sondern auch das Vorgehen der Rechtsanwaltskanzlei Schutt Waetke.

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Schutt Waetke betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Der Erstkontakt ist bei uns immer kostenfrei.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Rechtsanwalt Florian Sievers

Sievers & Collegen Rechtsanwaltskanzlei

Rheinstraße 11
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Fon: + 49 (0) 30 - 323 015 90
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