Abmahnung vom Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. wegen Markenrechtsverletzung

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In den letzten Monaten häufen sich Abmahnungen des Warenzeichenverbandes Edelstahl Rostfrei e.V. ("WZE") gegen Unternehmen, die den Begriff "Edelstahl Rostfrei" verwenden, ohne Mitglied des Verbandes zu sein.

Markenrechtliche Abmahnungen des WZE

Der WZE ist Inhaber verschiedener Marken für den Begriff "Edelstahl Rostfrei" und wirft Unternehmen, die diese Bezeichnung ohne seine Zustimmung verwenden, Markenrechtsverletzung vor. In der Abmahnung wird daher die Unterlassung der Nutzung des Begriffs sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten gefordert.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Wichtig: Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nicht übereilt!

Senden Sie die Abmahnung nicht unterschrieben zurück.

Nehmen Sie Kontakt zu einem Fachanwalt für Markenrecht auf.

Die Kanzlei marken medien meyen hat jahrelange Erfahrung mit markenrechtlichen Abmahnungen des WZE und kann Ihnen eine kompetente Beratung und Vertretung anbieten.

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Warum sollten Sie uns beauftragen?

  • Wir kennen den WZE und sein Vorgehen genau.
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Ihre Vorteile durch unsere Beratung:

  • Sie erhalten eine schnelle und fundierte Einschätzung Ihrer Rechtslage.
  • Wir erstellen eine individuell auf Ihren Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie.
  • Wir verhandeln mit dem WZE in Ihrem Namen.
  • Wir vertreten Sie vor Gericht, wenn es erforderlich ist.
  • Wir klären Sie über die möglichen rechtlichen Schritte auf und zeigen Ihnen auf, welche Risiken und Chancen Sie haben.
  • Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, wie Sie mit der Abmahnung umgehen können.
  • Wir setzen Ihre Interessen gegenüber dem WZE durch.

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute!


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