Erneut: Abmahnung Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei

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Erneut wurde uns eine markenrechtliche Abmahnung des Warenzeichenverbands Edelstahl Rostfrei e.V. vorgelegt. Wir vertreten seit mehreren Jahren Mandanten, die vom Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. und der Kanzlei Linderhaus Stabreit Langen abgemahnt wurden. Wir kennen den Gegner und bieten unseren Mandanten eine realistische Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Wir haben in der Vergangenheit an dieser Stelle bereits mehrfach über die Abmahnung der Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Langen/WZV Edelstahl Rostfrei e.V. informiert (https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-verwendung-der-bildmarke-warenzeichen-edelstahl-rostfrei_061494.html). Der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. ist Inhaber der Marke „Edelstahl Rostfrei“.

Den Abgemahnten wird dabei regelmäßig der Vorwurf gemacht, das Zeichen „Edelstahl Rostfrei“ sei ohne Einwilligung der Markeninhaber erfolgt. Die Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Langen verweisen darauf, dass der Nutzer nicht Mitglied des Verbands sei.

Von den betroffenen Unternehmen wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Auskunft über Dauer und Umfang der Verwendung des Zeichens verlangt. Die Auskunft dient dabei der Vorbereitung des Schadenersatzanspruchs. Ferner verlangen die Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Langen den Ausgleich der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 200.000 €. Wir raten davon ab, mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen. Dies führt in der Regel zu einer Verschlechterung der Gesamtsituation.

Dr. Wallscheid & Drouven – Rechtsanwälte für Markenrecht/gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid ist auf die Abwehr von Abmahnungen aus den Bereichen Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht spezialisiert. Unsere Rechtsanwälte vertreten seit Jahren bundesweit Mandanten, die Abmahnungen wegen der angeblichen Verletzung einer Marke erhalten haben. Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist erfahrener Markenanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und berät Sie gerne zu sämtlichen Fragen des Markenrechts.

Kostenlose Ersteinschätzung nutzen

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie zudem unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Hierzu könne Sie uns die Abmahnung gerne vorab per E-Mail oder Fax senden. Wir rufen Sie dann im Rahmen einer kostenlosen ersten Einschätzung zurück und/oder melden uns per E-Mail bei Ihnen.


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