Abmahnung von Chromorange Photostock Herrn Reinhold Tscherwitschke durch Rechtsanwalt Wildmoser erhalten?

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Bereits mehrfach haben wir über Berechtigungsanfragen des Herrn Reinhold Tscherwitschke, handelnd unter der Firma Chromorange Photostock, berichtet, vgl. u.a. 

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-chromorange-und-rechtsanwalt-wildmoser/

Dieser meldet sich in der Regel per Mail, vermutet eine Urheberrechtsverletzung an Fotografien und bittet den Adressaten um Auskunft und Darlegung der Nutzungsberechtigung. Ein falscher Umgang mit einer solchen Berechtigungsanfrage kann dann dazu führen, dass Herr Tscherwitschke einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung vermeintlicher Ansprüche beauftragt. 

Ein solcher Fall liegt uns derzeit vor. Herr Reinhold Tscherwitschke hat Rechtsanwalt Wildmoser aus Rosenheim mit einer Abmahnung beauftragt. Dem Abgemahnten wird die Nutzung einer Fotografie auf einem Facebook-Auftritt vorgeworfen. Herr Tscherwitschke sei von dem Urheber des Bildes beauftragt und ermächtigt, im eigenen Namen Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen und zu unterbinden. Der Abgemahnte habe das Bild veröffentlicht, ohne über eine Nutzungserlaubnis zu verfügen. Zudem sei das Bild ohne Urhebernennung veröffentlicht worden.

Vorab:

Wurde Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Berechtigungsanfrage, eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung bzw. Klageschrift des Herrn Reinhold Tscherwitschke und Rechtsanwalt Wildmoser zugestellt?

Dann melden Sie sich gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung bei uns! Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, sind seit Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig und kennen auch die Gegenseite schon aus vielen Angelegenheiten. Gerne können Sie uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung telefonisch unter (0251 20 86 80 30) oder per Mail (info@wd-recht.de) erreichen.

Welche Ansprüche macht Rechtsanwalt Wildmoser für Herrn Tscherwitschke (Chromorange Photostock) geltend?

Folgende Forderungen lässt Reinhold Tscherwitschke stellen:

1. Entfernung des betroffenen Fotos aus der Internetpräsenz und seine Löschung vom Server

2. Unterlassung der vorgeworfenen Rechtsverletzung, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert

3.  Auskunft, d.h. er verlangt Informationen über die Herkunft des verwendeten Bildes und den Umfang der Nutzung

4. Schadensersatz (Berechnung nach der Lizenzanalogie auf Basis der MFM-Tabelle)

5. Erstattung von Rechtsanwaltskosten

Verhaltenstipps!

Haben Sie eine Berechtigungsanfrage erhalten? Dann ignorieren Sie diese nicht! Ein richtiger Umfang mit einer solchen Anfrage ist für den weiteren Verlauf der Angelegenheit unerlässlich. Sofern Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, gilt es ebenfalls, nicht überstürzt zu reagieren. Die Gegenseite machen diverse Ansprüche geltend, die der Abgemahnte nicht vorschnell und ohne juristische Prüfung der Sache erfüllen sollte. Denn ein nicht durchdachter Umgang mit den Vorwürfen und Forderungen kann sehr negative finanzielle Konsequenzen haben. Insbesondere die unbedarfte Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, welche der Abmahnung beiliegt, kann ohne vorherige juristische Beratung über deren Konsequenzen und ohne professionelle Modifikation der Erklärung unschöne finanzielle Folgen in Form einer Vertragsstrafe haben. Denn dem Abgemahnten sind die Pflichten, welche sich aus der Erklärung ergeben, oftmals nicht hinreichend bewusst. Dies birgt das Risiko, zeitnah gegen die Erklärung zu verstoßen und eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen. Dieses Risiko sollte jedoch möglichst minimiert werden. Daher ist es unbedingt ratsam, zeitnah nach Erhalt einer solchen Abmahnung den Rat eines im Urheberrecht versierten Rechtsanwaltes, bestenfalls eines Fachanwaltes für Urheberrecht, einzuholen.

Nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch!

Wir verfügen über Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnverfahren auf dem Gebiet des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts und helfen Ihnen gerne, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden. Kontaktieren Sie uns zu einer ersten kostenlosen Einschätzung unter:

Telefon: 0251 20 86 80 30            Email: info@wd-recht.de           

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