Abmahnung von Eintracht Frankfurt wegen Verkauf von Fußballtickets

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Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky erhalten, weil Sie Karten für ein Fußballspiel von Eintracht Frankfurt im Internet zum Kauf angeboten haben sollen? Wie kann man am besten nach Erhalt einer solchen Abmahnung reagieren? 

Fußballtickets von Eintracht Frankfurt im Internet angeboten

Viele Fußballfans waren sicher schon mal in einer solchen Situation – Eintrittskarten für ein Fußballspiel waren bereits gekauft, doch kurzfristig kommt etwas dazwischen und man kann an dem Spiel nicht teilnehmen. Was liegt näher, als das überzählige Kartenmaterial im Internet wieder an den Mann zu bringen? Nicht selten erzielen die kurz vor der Begegnung verkauften Karten sogar einen deutlich höheren Preis als beim ursprünglichen Erwerb. Die Eintrittskarten zu einem höheren Preis online anzubieten, kann aber teuer werden: die Eintracht Frankfurt Fußball AG lässt die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky Abmahnungen wegen solcher Ticketangebote versenden. 

Verweis auf ATGB von Eintracht Frankfurt

Konkret geht es in einer uns aktuell vorgelegten Abmahnung von Becker Haumann Mankel Gursky um Karten für ein Europa-League-Spiel von Eintracht Frankfurt, die zu einem höheren als dem Abgabepreis im Internet angeboten worden sein sollen. In der uns vorliegenden Abmahnung wird dem Abgemahnten der Vorwurf erhoben,

"... unter Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tages-Eintrittskarten (AGB-TEK) der Eintracht Frankfurt Fußball AG (nachfolgend "ATGB") unserer Mandantin, Tickets von Eintracht Frankfurt über die Internetplattform "eBay-Kleinanzeigen" angeboten zu haben"

Konkret werden folgende Vorwürfen erhoben:

  • die ATGB wurden nicht abgebildet
  • die unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos
  • Das Kartenmaterial ist öffentlich bei "eBay-Kleinanzeigen" angeboten worden.

Der Weiterverkauf der Tickets im Internet, so die abmahnende Kanzlei, verstoße gegen die allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der Eintracht Frankfurt Fußball AG dar, denen der Abgemahnte beim Erwerb der Karten zugestimmt habe. So sei es dem jeweiligen Käufer der Tickets untersagt, diese kommerziell zu nutzen. Auch einen Weiterverkauf über Internetauktionen schließen die Bedingungen kategorisch aus.

An der Wirksamkeit der ATGB bestehen erhebliche Zweifel

Ob sich der Verein vor Gericht jedoch gerade gegenüber Verbrauchern erfolgreich auf seine AGB berufen könnte, erscheint aus mehreren Gründen mehr als zweifelhaft. Dass z. B. Privatpersonen Fußballkarten durchaus weiterverkaufen dürfen, unabhängig davon, ob dies in den ATGB untersagt ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) entschieden. Der pauschale Ausschluss der Weiterverkaufsmöglichkeit in Internetauktionen ist somit mehr als fragwürdig. Für gewerbliche Weiterverkäufer bleibt hingegen ein deutlich höheres Risiko. Die Abgrenzung, ob ein Weiterverkäufer auf eBay noch als Verbraucher oder bereits als gewerblicher Verkäufer anzusehen ist, ist jeweils eine Frage des Einzelfalls.

Wie sollte man am besten auf eine solche Abmahnung reagieren?

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky wegen Ticketverkaufs erhalten? Zunächst ist davon abzuraten, direkt mit der abmahnenden Kanzlei Verbindung aufzunehmen. Vielmehr empfiehlt es sich, vorher anwaltlich zu klären, ob die gegen Sie von Eintracht Frankfurt erhobenen Forderungen zu Recht geltend gemacht werden. Ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben, geschweige denn Zahlungen an den Verein leisten müssen. In vielen Fällen bestehen realistische Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnungen zur Wehr zu setzen.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren viele Mandanten in Fragen des Medien- und Veranstaltungsrechts. Wurden auch Sie von der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky wegen des Weiterverkaufs von Fußballkarten abgemahnt oder gar verklagt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unseren langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. 


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