Abmahnung von Gutsch & Schlegl Rechtsanwälte | Bravado Ltd. | Marke: Rolling Stones

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Heute wurden wir erneut in Bezug auf eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel mandatiert. Die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel sprechen markenrechtliche Abmahnungen für die Bravado International Group Ltd. aus. Die Bravado International Group Ltd. ist exklusive Lizenznehmerin in Bezug auf verschieden Rolling-Stones-Marken. So ist die Bravado International Group Ltd. u. a. Lizenznehmerin in Bezug auf die Marke „Rolling Stones“ und in Bezug auf die Bildmarke „Stones-Zunge“

Gutsch & Schlegel weisen im Rahmen der markenrechtlichen Abmahnung darauf hin, dass die Benutzung der „Stones-Zunge“ und/oder des Schriftzuges „Rolling Stones“ die Rechte der Bravado International Group Ltd. verletzte. Die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel fordern namens der Bravado International Group Ltd.

  • Die Abgabe einer Unterlassungserklärung,
  • Auskunfts- und Schadenersatz.
  • Ferner werden Ermittlungskosten der GUMPS GmbH verlangt. Die Rechtsanwaltskosten werden aus einem Gegenstandswert in Höhe von 75.100 € berechnet.

Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung wegen Markenverletzung:

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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