Abmahnung von Gutsch & Schlegl Rechtsanwälte | Bravado Ltd. | Marke: Rolling Stones
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Heute wurden wir erneut in Bezug auf eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel mandatiert. Die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel sprechen markenrechtliche Abmahnungen für die Bravado International Group Ltd. aus. Die Bravado International Group Ltd. ist exklusive Lizenznehmerin in Bezug auf verschieden Rolling-Stones-Marken. So ist die Bravado International Group Ltd. u. a. Lizenznehmerin in Bezug auf die Marke „Rolling Stones“ und in Bezug auf die Bildmarke „Stones-Zunge“
Gutsch & Schlegel weisen im Rahmen der markenrechtlichen Abmahnung darauf hin, dass die Benutzung der „Stones-Zunge“ und/oder des Schriftzuges „Rolling Stones“ die Rechte der Bravado International Group Ltd. verletzte. Die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel fordern namens der Bravado International Group Ltd.
- Die Abgabe einer Unterlassungserklärung,
- Auskunfts- und Schadenersatz.
- Ferner werden Ermittlungskosten der GUMPS GmbH verlangt. Die Rechtsanwaltskosten werden aus einem Gegenstandswert in Höhe von 75.100 € berechnet.
Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung wegen Markenverletzung:
Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Grundregeln beachten:
- Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
- keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
- Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
- Fachanwalt kontaktieren
Unsere Leistung für Sie:
Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:
- erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
- durchgehend persönliche Ansprechpartner
- Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
- unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.
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