Abmahnung von Kanzlei Fareds erhalten – was tun?

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Kanzlei Fareds vertritt Filmproduzenten aus Erotik Branche

Die Hamburger Kanzlei Fareds ist eine bekannte Größe auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Fareds hat sich insbesondere auf Urheberrecht spezialisiert. Häufig vertritt Fareds Produzenten und Rechteinhaber aus der Erotik Filmbranche. Um deren Ansprüche durchzusetzen, verschickt die Hamburger Sozietät täglich viele Abmahnungen. In diesen Abmahnungen wird den Empfängern vorgeworfen, die Rechte an den Erotikfilmen verletzt zu haben.

Was ist eine Abmahnung und warum verschickt Fareds sie?

An so gut wie jedem Film, sei es eine Komödie oder ein Erotikfilm, hält irgendjemand die Rechte. Meist ist der Rechteinhaber die Produktionsfirma. Vervielfältigt man einen Film ohne Erlaubnis oder beschafft man sich diesen Film auf unzulässige Art und Weise, verletzt man die Urheberrechte. Solche Rechtsverletzungen werden heutzutage meist im Internet verübt: Streaming, Filesharing und illegale Downloads sind Paradebeispiele. Wer also auf einem Streaming-Portal einen Erotikfilm streamed oder auf einer Tauschbörse Filesharing betreibt, haftet in der Regel wegen einer Urheberrechtsverletzung.

Folge dieser Rechtsverletzung sind Ansprüche der Rechteinhaber, zum einen auf Schadensersatz, zum anderen auf Unterlassung. Diese beiden Ansprüche versucht die Kanzlei Fareds mittels einer Abmahnung durchzusetzen. In der Abmahnung fordern die Anwälte demgemäß mehrere hundert Euro Schadensersatz und, dass der Empfänger eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt. In keinem Fall sollte man voreilig darauf eingehen!

Was bedeutet es, wenn man eine Abmahnung von Fareds erhält?

Fareds versteht es, die Empfänger der Abmahnung unter Druck zu setzen. Einerseits natürlich mit den hohen Forderungen. Andererseits, weil das Thema Erotik nach wie vor sehr pikant ist. Und natürlich darf eine Abmahnung nicht ignoriert werden. Dennoch sollte man nicht in Panik verfallen.

Fareds ermittelt die für die Urheberrechtsverletzung Verantwortlichen über IP-Adressen. Folge ist, dass der Anschlussinhaber die Post von der Kanzlei bekommt. Aber erstens können bei der Ermittlung Fehler gemacht werden, zweitens ist der Anschlussinhaber selbst häufig gar nicht der Verantwortliche. Nicht selten waren es Mitbewohner, Familienmitglieder oder Nachbarn, die das Streaming oder Filesharing vorgenommen haben. In diesen Fällen muss der Empfänger der Fareds-Abmahnung dann meist gar nichts zahlen. Und selbst, wenn es „den Richtigen“ trifft: Normalerweise lässt sich die Höhe des zu zahlenden Betrages senken, wenn die Zahlung nicht sogar ganz vermieden werden kann. Das allein zeigt, dass man sich erst beraten lassen sollte, bevor man auf die Abmahnung reagiert!

Was ist zu tun?

Jeder Fall ist anders gestrickt. Deswegen wäre es unseriös, eine universale Lösung anzubieten. Allerdings kann jeder, der von Fareds oder einer anderen Kanzlei eine Abmahnung erhält, folgende vorläufigen Schritte beachten:

  • Nicht voreilig zahlen!
  • Nichts unterschreiben!
  • Keinen Kontakt mit Fareds aufnehmen!
  • Rechtsanwalt konsultieren!
  • Frist wahren!

Wir von Werdermann | von Rüden bieten als besonderen Service eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte überprüfen Ihren Fall und erläutern Ihnen Ihre Chancen, die Risiken und etwaige Kosten. Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!


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