Abmahnung von Kurz Pfitzer Wolf

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Aktuell wurden wir in Bezug auf eine Abmahnung der Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf beauftragt. Die Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf sprechen die Abmahnung im Auftrag der Doe Deere Industries LLC aus. Gegenstand der Abmahnung ist die angebliche Verletzung einer Marke der Doe Deere Industries LLC. 

Im Rahmen der Abmahnung wird behauptet, dass die verkauften Artikel Fälschungen seien und diese Produkte nicht von der Doe Deere Industries LLC stammen würden. Die Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf weisen darauf hin, dass dies im Rahmen eines Testkaufs festgestellt wurde. Es wird sodann darauf hingewiesen, dass der Handel mit Plagiaten die Rechte der Doe Deere Industries LLC verletze. Die Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf machen folgende Ansprüche geltend:

  • Vernichtungsanspruch
  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung
  • Ersatz der Kosten der Abmahnung – hier: 2.305,40 €

Bei Abmahnung: kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt nutzen!

Vorab: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden. Markenverletzungen sind zudem Straftaten und können im Fall des gewerbsmäßigen Handelns mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren sanktioniert werden. Es bedarf also einer individuellen Betreuung der Abmahnung durch einen Spezialisten.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.
  • Wichtig ist, dass eine Unterlassungserklärung nur dann abgegeben wird, wenn zu 100 % sichergestellt werden kann, dass die Verletzungshandlung beendet wurde. Es wird häufig übersehen, dass hierzu Angebote z. B. auch aus dem Google-Cache gelöscht werden müssen.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist erfahrener Markenanwalt/Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Ihr Ansprechpartner im Bereich des Markenrechts.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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