Abmahnung von Lorenz Seidler Gossel und adidas erhalten? Kostenlose Ersteinschätzung nutzen!

  • 4 Minuten Lesezeit

Seit einiger Zeit vertreten wir viele Mandanten, die Abmahnungen der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel erhalten haben. Aktuell wurde uns wieder eine Abmahnung von Lorenz Seidler Gossel vorgelegt. Die Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung wird im Auftrag der adidas AG vorgelegt. Wir haben bereits über Abmahnung von Adidas und Lorenz Seidler Gossel berichtet.

Des Weiteren wurden wir vielfach in Bezug auf Abmahnungen und Klagen von Lorenz Seidler Gossel und Naketano beauftragt. Des Weiteren werden seitens Lorenz Seidler Gossel auch Abmahnungen für G-Star und Casio ausgesprochen.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung von Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte und Patentanwälte erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht nutzen. Wir kennen die Gegner und können Ihnen als Fachanwälte eine optimale Beratung bieten. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung, Klage, einstweilige Verfügung. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Was ist Gegenstand der aktuellen Abmahnung von Lorenz Seidler Gossel und adidas AG?

Aktuell geht es mal wieder um einen „Klassiker“. Seit Jahren wendet sich Adidas gegen die Verwendung von Streifen auf Schuhen und Bekleidungsstücken. Die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel weisen im Rahmen der Abmahnung darauf hin, dass adidas ein umfassendes Bekleidungssortiment anbiete, welches durch eine 3-Streifen-Kennzeichnung an der adidas-typischen Stelle gekennzeichnet werde.

Es wird darauf hingewiesen, dass die adidas AG Inhaberin vielfacher Rechte an den bekannten adidas-Streifen-Kennzeichnung sei. Mithin sei die Streifenkennzeichnung von adidas als berühmte Marke im Sinne der Rechtsprechung zu werten. Zuzugeben ist, dass adidas in den letzten Jahren unzählige Gerichtsentscheidungen erwirkt hat, welche sich mit diesen Kennzeichen beschäftigen.

Es ist festzustellen, dass den Rechten von adidas in der Vergangenheit ein erheblicher Schutzumfang zugesprochen wurde, sodass der Schutz in Bezug auf die Streifenkennzeichnung nicht auf 3-Streifen begrenzt ist. Sowohl 2 Streifen als auch 4 Streifen wurden bereits als Verletzung der Marken von adidas gewertet, wenn sich die Streifen an den adidas-typischen Stellen befunden haben.

Was wird im Rahmen der Abmahnung von Lorenz Seidler Gossel gefordert?

Kernstück einer jeden Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung ist die Unterlassungserklärung. Dementsprechend fordern die Rechts,- und Patentanwälte die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung.

Unser Tipp: Unterzeichnen Sie keinesfalls voreilig eine Unterlassungserklärung. Die Unterlassungserklärung stellt einen bindenden Vertrag dar, der nicht ohne Weiteres gekündigt werden kann. Für den Fall einer Zuwiderhandlung, welche auch in dem fehlenden Rückruf der Ware oder einer nicht erfolgten Beseitigung von beendeten Onlineangeboten liegen kann, drohen erhebliche Vertragsstrafen. Deshalb: Nutzen Sie die Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und vermeiden Sie zusätzliche Kosten und Risiken.

Ein weiterer Teil der Forderung ist die Erstattung von Rechtsanwalts- und Patentanwaltskosten sowie Auskunft und Schadenersatz.

Unser Tipp: Auch hier gilt: Erkennen Sie derartige Ansprüche nicht leichtfertig durch Abgabe der Unterlassungserklärung an. Häufig sind die Gegenstandswerte zu hoch. Ein Fachanwalt wird hier in der Regel eine Reduzierung der Folgeansprüche erreichen können.

Ist eine Markenrechtsverletzung strafbar und womit ist zu rechnen?

Häufig wird übersehen, dass eine Markenrechtsverletzung auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Auch hier gilt: Das Markenrecht ist nichts für den juristischen Selbstversorger oder einen fachfremden Berater. Das Gesetz trifft hier eine klare Regelung. Gemäß § 143 MarkenG gilt: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird der Täter einer Markenrechtsverletzung bestraft. Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, so ist die Strafe sogar Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Auch ist der Versuch einer Markenrechtsverletzung strafbar.

Unsere Leistungen bei einer Abmahnung von Lorenz Seidler Gossel

Nach Prüfung der Abmahnung von Lorenz Seidler Gossel und unserer Einschätzung entscheiden Sie, ob Sie eine Unterlassungserklärung abgebeben wollen. Ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung aus kaufmännischen und rechtlichen Erwägungen sinnvoll, so erstellen wir für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung, die Sie nur soweit bindet, um den Unterlassungsanspruch der Markeninhaber entfallen zu lassen. Ist die Abmahnung unberechtigt, z. B. weil kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt, weisen wir die Abmahnung zurück. Bei einer unberechtigten Abmahnung hat der Abmahnende auch unsere Kosten zu tragen. War die Abmahnung berechtigt, verhandeln wir für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Ziel ist es, Schadenersatz und Kosten zu minimieren und günstige Übergangsfristen zur Umstellung der Angebote zu erhalten.

Wir haben bereits vielfach über Abmahnungen von Lorenz Seidler Gossel berichtet und sind 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-naketano-gmbh-durch-kanzlei-lorenz-seidler-gossel_145218.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-adidas-ag-durch-lorenz-seidler-gossel_082227.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-adidas-durch-lorenz-seidler-gossel-schuh-yeezy/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-naketano-gmbh-und-lorenz-seidler-gossel-erhalten_121993.html

Im Ergebnis gilt daher: Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. 

Wir raten betroffenen Anbietern, nachfolgende Tipps zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite und keine vorschnelle Zahlung
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt bei Abmahnung:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/welcher-fachanwalt-bei-abmahnung_098682.html

Dr. Wallscheid & Drouven – Anwälte für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit im Markenrecht zur Verfügung. In unserer Kanzlei sind mehrere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht sowie IT-Recht für Sie tätig. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit. 

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch per E-Mail und Telefon

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und Markenrecht finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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