Abmahnung von Luxottica und Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen? Kostenlose Ersteinschätzung nutzen!

  • 5 Minuten Lesezeit

Wenn Sie eine Abmahnung der Luxottica Group S.p.A. und den Rechtsanwälten Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. 

Wir kennen die Gegner und ihr Vorgehen seit Jahren und haben mehrere tausend Abmahnung aus den Bereichen Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht bearbeitet.

Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung von Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen und der Luxottica Group S.p.A. per E-Mail oder Fax und wir melden uns umgehend bei Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. 

Was ist Gegenstand der Abmahnung der Luxottica Group S.p.A. und den Rechtsanwälten Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung der Luxottica Group ist die angebliche Verletzung der Marke „Ray-Ban“ durch den Vertrieb von nachgeahmten Waren mit dem Kennzeichen „Ray-Ban“. 

Die Luxottica ist im Bereich des Vertriebs von Brillen und Mode aktiv und lässt hier regelmäßig Abmahnungen aussprechen und Waren beschlagnahmen. Wir haben bereits vielfach über die uns bearbeiteten Abmahnungen berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/gefaelschte-ray-ban-sonnenbrillen-luxottica-group-spa-react-germany_065008.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/luxottica-group-spa-abmahnung-marke-ray-ban-dr-eikelau-masberg-und-kollegen_073852.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/luxottica-group-spa-abmahnung-marke-ray-ban-dr-eikelau-masberg-und-kollegen_073852.html

Wir kennen diese Fälle seit Beginn der Abmahnungen und Beschlagnahmeverfahren im Jahre 2014. Wir haben zudem bereits umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen und Klagen der Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen und berichten seit einigen Jahren über diese Fälle, z. B. auf anwalt.de:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-markenrecht-tommyhilfiger-europe-bv-durch-rae-eikelau-masberg-und-kollegen_109601.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-markenrecht-tommy-hilfiger-dr-eikelau-masberg-kollegen_081634.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/marke-cluse-weitere-abmahnungen-v-dr-eikelau-masberg-und-koll-fuer-die-europe-watch-group-bv_126492.html

Auch in der aktuellen Abmahnung von Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen geht es um den Vertrieb von nachgeahmten Waren mit dem Kennzeichen „Ray-Ban“. In der Abmahnung von Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen wird darauf hingewiesen, dass die Luxottica Inhaberin einer Vielzahl von Marken ist. Hierzu zählen u. a. die „Ray-Ban“ Marken. 

Des Weiteren wird klargestellt, dass im Rahmen eines Testkaufs eine Ray-Ban Sonnenbrille erworben wurde, die sich als Plagiat erwiesen hat. 

Es werden die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadenersatz verlangt. Die Ansprüche werden mit der behaupteten Markenrechtsverletzung begründet. Es werden Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 200.000 € geltend gemacht. 

Keine Zahlung, keine Unterlassungserklärung

Ohne fachanwaltliche Beratung sollte weder die Unterlassungserklärung unterzeichnet noch eine Zahlung geleistet werden. Ist tatsächlich von einer Markenrechtsverletzung auszugehen und stellt sich die Abmahnung nach Prüfung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz als berechtigt heraus, ist das oberste Ziel, eine Klage und weitere Kosten zu vermeiden. 

Vorsicht bei Benachrichtigung vom Zoll oder Löschung eines Angebotes durch eBay

Wenn Sie noch keine Abmahnung, sondern zunächst nur eine Benachrichtigung des Zolls erhalten haben, sollte Sie gleichwohl umgehend reagieren. Auch in diesen Fällen können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Keinesfalls sollten Sie selbst Kontakt zum Zoll aufnehmen. 

Auch eine Benachrichtigung von Ebay oder Amazon in Bezug auf die Löschung Ihres Angebotes sollte Anlass zur anwaltlichen Beratung sein. Beide Fälle können weitere Kosten auslösen und sind regelmäßig als Vorstufe zur Abmahnung zu werten. Eine schnelle anwaltliche Reaktion kann Kosten und Risiken vermeiden. Sprechen Sie uns an!

Was ist zu tun bei einer Luxottica Abmahnung durch Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen?

Wenn Sie eine Abmahnung der Luxottica Group S.p.A. und den Rechtsanwälten Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen erhalten haben, sollten Sie unbedingt aktiv werden. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie IT-Recht und auf markenrechtliche Abmahnungen spezialisiert. Nutzen Sie unseren fachkundigen Rat im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung.

Was sollte man vermeiden?

Untätigkeit und den Kopf in den Sand stecken helfen nicht weiter. Markenrechtliche Abmahnungen werden unserer Erfahrung nach in nahezu sämtlichen Fällen bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung durch einstweilige Verfügungen und Klagen weiterverfolgt. Die Hoffnung, die Abmahnung wird schon nicht weiterverfolgt, ist falsch. 

Des Weiteren sollten Sie es vermeiden, die Angelegenheit selbst zu regeln und eine eigene Unterlassungserklärung aus dem Internet zu nutzen. Mandanten, die so agiert haben, geraten häufig in die Situation, dass der Gegner die Unterlassungserklärung annimmt und im Anschluss eine Vertragsstrafe zwischen 5.000 – 10.000 € fordert, z. B. weil das Angebot noch im Google Cache einsehbar war. 

Weder die freundlichen, aber wenig spezialisierten Anwälte der Rechtsschutzversicherung, noch der Anwalt von nebenan kennen in der Regel die Besonderheiten des Markenrechts. Mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sind Sie hingegen regelmäßig auf der sicheren Seite. 

Was wir für Sie tun können:

Nach erster Einschätzung der Abmahnung können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen. Wenn Sie uns mit der Abwehr beauftragen, zeigen wir Ihnen die weiteren Möglichkeiten zur Rechtsverteidigung auf. 

Dies kann die Abgabe einer von uns erstellten Unterlassungserklärung und Verhandlung mit der Gegenseite beinhalten. 

Es kann aber auch sein, dass wir die Abmahnung aus berechtigten Gründen zurückweisen. In diesem Fall muss der Abmahner auch Ihre Kosten tragen. 

Ist die Abmahnung berechtigt, zeigen wir Ihnen selbstverständlich auf, welche Maßnahmen Sie zur Vermeidung von Vertragsstrafen einleiten müssen. Wir sagen Ihnen, was beseitigt werden muss, bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Im Anschluss verhandeln wir mit der Gegenseite. Unser Ziel ist es, dass die Angelegenheit für Sie wirtschaftlich sinnvoll, kostengünstig und schnell erledigt wird. 

Häufig übersehen wird dabei, dass Sie im Falle eines Plagiates eigene Ansprüche gegen Lieferanten haben, die Ihnen die Ware als „Original“ verkauft haben. Auch diese Ansprüche setzen wir für Sie durch. 

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht

Markenrechtliche Abmahnungen sind nichts für den juristischen Selbstversorger und sollten durch erfahrene Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz bearbeitet werden. Eine frühe Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Markenrechtsspezialisten kann helfen, weitere Kosten und Risiken zu vermeiden.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt und Spezialist für Markenrecht und bietet Ihnen in Münster und bundesweit eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung von Luxottica („Ray-Ban“) und Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen an.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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