Abmahnung von Microsoft durch FPS Rechtsanwälte wegen gefälschter Echtheitszertifikate (COA)

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei FPS Rechtsanwälte mahnt für die Firma Microsoft Corporation wegen angeblich gefälschter Echtheitszertifikate (Certificate of Authenticity, CoA) ab. Durch diese Zertifikate würden die Marken- und Urheberrechte von Microsoft verletzt.

1. Was sollen Sie jetzt tun?

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2. Was ist passiert?

Ihnen wurde im Namen der Microsoft Corp. durch FPS eine Aufforderung zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens zugestellt. Konkret gerügt wird z.B. eine Markenrechtsverletzung der Marken "Microsoft" und "Windows" durch das unerlaubte Inverkehrbringen eines gefälschten Datenträgers mitsamt eines gefälschten Echtheitszertifikats (COA) oder eine Marken- und Urheberrechtsverletzung durch den Verkauf von Sicherungsdatenträgern mit echten COAs.

3. Was fordert man von Ihnen?

Vom Abgemahnten wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in der Regel auch die Erteilung von Auskünften, die Verpflichtung zum Schadensersatz und die Erstattung der anwaltlichen Abmahnkosten gefordert.

Für das Unterlassungsversprechen ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der z. B. eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 EUR für jeden angebotenen oder in Verkehr gebrachten „Verletzungsgegenstand“, mindestens aber in Höhe von 5.100,00 EUR gefordert wird.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) werden je nach Anzahl der festgestellten angeblichen Rechtsverletzungen z.B. auf Grundlage eines Gegenstandswerts in Höhe von 150.000,00 EUR berechnet. Die Rechtsanwaltsgebühren bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr mit Auslagenpauschale betragen dann 2.305,40 EUR netto.

4. Was wir Ihnen empfehlen!

a. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite bzw. deren Rechtsanwälten auf!
b. Geben Sie keine Erklärung ab und unterschreiben Sie nichts!
c. Erteilen Sie keine Auskünfte!
d. Zahlen Sie keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!
e. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

5. Warum wir?

Das Marken- sowie das Urheberrecht in seinen gewerblichen Bezügen gehören in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert und ist außerdem „Fachanwalt für IT-Recht“. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir sichern auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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