Abmahnung von Raoul Teves durch die HKMW Rechtsanwälte | Widerrufsfristen und Link zur OS-Plattform

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Die Abmahner

Der gewerblich agierende Online-Händler Raoul Teves bietet bei eBay verschiedene Produkte aus den Branchen Kinderspielzeuge, Haushaltswaren, Auto und Werkstatt an. Er ist bei eBay unter dem Namen „RT-Kauf“ zu finden. Die HKMW Rechtsanwälte unterstützen Herrn Teves im aktuellen Fall. 

Der Vorwurf 

Herr Teves wirft anderen eBay Verkäufern vor, Produkte entgegen der gesetzlichen Lage angeboten zu haben: Dabei wurden die Produkte ohne einen Hinweis auf die OS-Plattform sowie mit unterschiedlichen Widerrufsfristen eingestellt.

Forderung

Es wird die Unterlassung dieser Handlungen gefordert. Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die bei erneutem Verstoß zumeist eine Vertragsstrafe vorsieht, soll die Wiederholungsgefahr minimiert werden. Der Streitwert im aktuellen Fall beläuft sich auf 10.000,00 €.

Unsere Einschätzung

Nach Art. 246 EGBGB iVm § 312c Abs. 1 BGB werden Händler dazu aufgefordert, das Widerrufsrecht klar und verständlich in die jeweiligen Verkaufsangebote zu integrieren. Um dieser Forderung nachzukommen, dürfen Händler nicht mit unterschiedlichen Widerrufsfristen werben. Händler müssen demnach eine einheitliche und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung formulieren und diese den Verbrauchern zur Verfügung stellen.

Durch die neuen Informationspflichten müssen Händler in ihren Angeboten einen Link zur OS-Plattform zur Verfügung stellen. Dieser Link informiert die Verbraucher über die Online-Streitbeilegung. 

Unser Rat

Halten Sie sich stets an die gesetzlichen Informationspflichten, um Abmahnungen zu vermeiden. Haben Sie jedoch bereits eine Abmahnung erhalten, weil Sie eine nur unzureichende Belehrung zur Verfügung gestellt haben, so holen Sie anwaltlichen Rat ein. Wir informieren Sie gerne über Ihre Rechte und helfen Ihnen weiter. Wir schauen uns gerne Ihre erhaltene Unterlassungserklärung an, passen diese auf Ihren aktuellen Fall an und stehen Ihnen jederzeit beratend und unterstützend zur Seite. Unterschreiben Sie deshalb die Erklärung erst nach Absprache mit Ihren Anwälten. 

Kontaktieren Sie uns noch heute und wir nehmen gerne eine Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. Diese Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenlos. 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

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