Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die Sachse Vertriebs GbR wegen Sterillium erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung des Rechtsanwaltes S. für die Sachse Vertriebs GbR wegen des Angebots von Hände-Desinfektionsmitteln ohne Eintragung in das Versandhandels-Register zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


In dem uns vorliegenden Schreiben wird gerügt, dass der Abgemahnte Hände-Desinfektionsmittel der Marke Sterillium anbietet. Es wird behauptet, dass es sich bei dem Produkt um ein zugelassenes Arzneimittel handelt. Wenn Arzneimittel online verkauft werden, ist eine Eintragung im Versandhandels-Register bei dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte notwendig. Es wird dazu aufgefordert, den Handel mit Arzneimitteln ohne Registrierung unverzüglich einzustellen. Es wird behauptet, dass der Abgemahnte verpflichtet sei, die entstandenen Kosten zu erstatten, die in Höhe von 453,68 Euro geltend gemacht werden.

Meine Einschätzung: 

Ein Desinfektionsmittel kann ein Biozid oder ein Arzneimittel sein. Es sollte geprüft werden, was überhaupt angeboten wurde. Das Desinfektionsmittel Sterillium wird sowohl als Arzneimittel, als auch als Biozid angeboten. Beim Angebot von Desinfektionsmittel als Biozid ist eine Eintragung in das Versandhandels-Register nicht notwendig.

Bei Abmahnungen von Rechtsanwalt S. für die Sachse Vertriebs GbR liegen uns ferner Indizien für einen Rechtsmissbrauch vor.

Meine Empfehlungen:

  1. Lassen Sie durch uns prüfen, ob das von Ihnen angebotene Desinfektionsmittel überhaupt ein Arzneimittel ist und Sie als Verkäufer überhaupt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte registriert sein müssen
  2. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen fast 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung  von Rechtsanwalt S. für die Sachse Vertriebs GbR  erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung des Rechtsanwaltes S. für die Sachse Vertriebs GbR erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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