Abmahnung von Rechtsanwalt S. im Auftrag der Hartlieb-Augenoptik GbR

  • 2 Minuten Lesezeit

Erneut wurde uns durch einen unserer Mandanten eine Abmahnung des Rechtsanwalts S., ausgesprochen im Auftrag der Hartlieb-Augenoptik GbR, zwecks Überprüfung und Bearbeitung übersandt. Gerügt wird in der Abmahnung ein fehlender Link zur OS-Streitschlichtungsplattform innerhalb eines Online-Angebots unseres Mandanten.

Unser Mandant verkauft auf eBay, genauso wie auch die Hartlieb-Augenoptik GbR, Brillen. Innerhalb eines Angebots für Brillen habe die Hartlieb-Augenoptik GbR nun festgestellt, dass unser Mandant den erforderlichen Link zur OS-Streitschlichtungsplattform nicht vorhalte. Dieser Link sei jedoch stets in anklickbarer Weise innerhalb von Onlineangeboten vorzuhalten, so die Abmahnung. Das Fehlen eines solchen Links stelle einen Wettbewerbsverstoß dar und sei zu unterlassen.

Geltend gemachte Ansprüche:

  • Unterlassungsanspruch
  • Anwaltskostenerstattung in Höhe von 281,30 €

Was ist von der Abmahnung rechtlich zu halten?

Ob tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß gegeben ist, entscheiden die Umstände des Einzelfalls. Liegt Handeln im geschäftlichen Verkehr vor? Dies ist z. B. eine zentrale Frage in der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung. Ein auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist hier der richtige Ansprechpartner.

Wie sollte bei Erhalt einer Abmahnung vorgegangen werden?

Eine Abmahnung sollte zunächst nicht ignoriert werden. Dadurch hätte der Abmahnende die Möglichkeit, gerichtliche Schritte einzuleiten, was mit weiteren Kosten verbunden wäre. Ganz unabhängig davon, ob der beanstandete Verstoß zutreffend ist oder nicht, sollte eine Abmahnung in keinem Fall selbständig und „auf eigene Faust“ beantwortet werden. Durch die Beauftragung eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz kann die Angelegenheit nach einer umfassenden Prüfung rechtssicher und kostengünstig beigelegt werden. 

Sofern Sie daher ebenfalls eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. oder einem anderen Rechtsanwalt wegen des Vorwurfs der Wettbewerbsrechtsverletzung oder eines anderen Vorwurfes erhalten haben, zögern Sie bitte nicht, unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in Anspruch zu nehmen. 

Die in unserer Anwaltskanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und als solche auf das Wettbewerbsrecht höchst spezialisiert.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Gerne können Sie auch unseren kostenlosen telefonischen Rückrufservice von anwalt.de nutzen! Wenige Augenblicke später erhalten Sie einen kostenfreien Rückruf unserer Kanzlei.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwaltskanzlei Heidicker

Beiträge zum Thema