Abmahnung von Samsung Electronics Co. Ltd. wegen Smartphone-Zubehörs durch Keil & Schaafhausen

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Wir berichten hier über eine uns aktuell vorliegende Abmahnung der Samsung Electronics Co. Ltd. durch die Kanzlei Keil & Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte. Gegenstand dieser Abmahnung ist eine Verletzung der Markenrechte von Samsung wegen des rechtswidrigen Vertriebs von nicht originalen Akkudeckeln und Displaygläsern für Samsung-Smartphones.

1. Was ist passiert?

Ein eBay-Händler hat von Samsung eine Abmahnung mit Aufforderung zur Unterlassung erhalten. Anlass war u.a. der Verkauf eines Akkudeckels für das Samsung-Smartphone „Galaxy S5“. Dieser war mit der eingetragenen Marke Samsung gekennzeichnet, obwohl es sich nicht um ein Originalprodukt handelte. Dies wurde seitens der Firma Samsung mittels eines Testkaufs geprüft. Des Weiteren soll es sich bei den von dem Händler angebotenen Displaygläsern für eine ganze Reihe von Samsung-Modellen nicht um Originalware handeln, da Samsung solche Displaygläser gar nicht als Einzelteile vertreibe, sondern lediglich als Module (Displayscheibe fest montiert auf einem Platinenteil).

2. Was wird von Ihnen gefordert?

Die Kanzlei Keil & Schaafhausen fordert für Samsung neben der Unterlassung auch Auskunft, Schadensersatz und Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten sowie Rückruf und Vernichtung der rechtswidrig gekennzeichneten Waren. Mit der der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung wird eine Vertragsstrafe für jede Zuwiderhandlung in Höhe von 5.001,00 EUR gefordert.

Die zu erstattenden Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Keil & Schaafhausen werden bei der Beanstandung von Verletzungen der Markenrechte vorliegend auf Grundlage eines Gegenstandswerts in Höhe von 250.000,00 EUR berechnet. Die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung bei einer 1,5-fachen Geschäftsgebühr betragen dann 3.399,50 EUR ohne MwSt.

3. Unsere Empfehlung für Sie

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten oder befinden Sie sich bereits in einem gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns gleich an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt und sind bundesweit für Sie da. Darüber hinaus raten wir, nicht übereilt zu handeln und bis zu einer kompetenten Beratung diese Grundsätze zu befolgen:

a. Nehmen Sie zunächst keinen Kontakt mit der Gegenseite auf.
b. Geben Sie noch keine Erklärung ab, erteilen Sie keine Auskunft und leisten Sie keine Zahlungen.
c. Vernichten Sie einstweilen keine Ware und rufen Sie diese auch noch nicht zurück.
d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer markenrechtlichen Abmahnung oder einer Marken-/Designanmeldung. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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