Abmahnung von SanDisk LLC. durch Simmons and Simmons LLP. | Markenrechtsverletzung der Marke SANDISK

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Die Abmahner

Markenrechtliche Abmahnungen werden derzeit vermehrt durch das weltweit bekannte US-Unternehmen „SanDisk LLC.“ über die Kanzlei Simmons und Simmons LLP. ausgesprochen. Das Unternehmen ist Inhaber der Wortmarke „SANDISK“, welches für Speichermedien wie USB-Sticks oder Speicherkarten bekannt ist.

Der Vorwurf

Gerügt werden Markenrechtsverletzungen, die aufgrund der Einfuhr von Speicherkarten und Adaptern in großer Menge vermutet werden. Diese Einfuhr lässt darauf schließen, dass die eingeführten Waren auf Plattformen wie Ebay oder Amazon später unter der Beschreibung „SANDISK“ angeboten werden sollen.

Die Forderung

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadenersatz und die Vernichtung der streitgegenständlichen Waren von dem Abgemahnten gefordert. Weiter soll Auskunft über die Anzahl der eingeführten Speicherkarten und Adaptern erteilt werden.

Unsere Einschätzung

Wie genau und in welchem Umfang Sie der Verpflichtung nachkommen müssen, Auskunft über die potenziell markenrechtsverletzenden Handlungen zu erteilen, kann rechtssicher nur von einem spezialisierten Rechtsanwalt nach Analyse der Gesamtumstände bestimmen. Beachten Sie dabei unbedingt, dass mit diesen Auskünften weitere Schadenersatzforderungen vorbereitet werden und dass falsche Angaben zu hohe Forderungen mit sich ziehen können. Weiterhin verbirgt sich hinter der weit formulierten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass die unbestimmt hohe Vertragsstrafe gegen Sie alsbald geltend gemacht werden wird.

Unser Rat

Zur Gefahrenreduzierung sollte die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten modifiziert werden. Gerichtliche Schritte und somit hohe Kosten können nur vermieden werden, wenn die gesetzte Frist eingehalten wird. Kontaktieren Sie uns und wir helfen gerne im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung weiter!

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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