Abmahnung von Telepool wegen „Sleepless – Eine tödliche Nacht“ durch Waldorf Frommer erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung der Telepool GmbH aus München wegen des Films „Sleepless – Eine tödliche Nacht“ durch die Münchner Abmahnkanzlei Waldorf Frommer erhalten?

Bewahren Sie Ruhe, auch wir haben unseren Kanzleisitz in München, haben jeden Tag mit Waldorf Frommer zu tun und kennen die dortigen Anwälte bestens. Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Filesharing-Abmahnungen, gerade durch Waldorf Frommer und können Ihnen gut helfen. 

Kostenlose Erstberatung unter unserer Kanzleitelefonnummer 

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel was für Sie wichtig ist und auf was Sie achten müssen: 

1. Was müssen Sie jetzt tun und was nicht?

2. Was ist Filesharing und wer ist Waldorf Frommer?

3. Wie helfen wir Ihnen?

1. Was müssen Sie jetzt tun und was nicht?

Auf keinen Fall sollten sie untätig bleiben, den Kopf in den Sand stecken, Panikaktionen tätigen oder hoffen, dass Waldorf Frommer Sie irgendwann in Ruhe lässt. Es handelt sich bei einer Abmahnung von Telepool durch Waldorf Frommer nicht um eine Internetabzocke sondern um eine echte Abmahnung von Profianwälten in Sachen Filesharing!

Sie sollten daher:

Unbedingt aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung einholen. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung ein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen.

Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist. Denken Sie darüber nach, was sich zum Zeitpunkt des vermeintlich illegalen Tauschangebotes z. B. in Ihrem Haushalt, WG, Pension oder auch Haupt-/ Untermietverhältnis zugetragen haben könnte.

2. Was ist Filesharing und wer ist Waldorf Frommer?

Filesharing:

Wenn Sie beispielsweise den Film „Sleepless – Eine tödliche Nacht“ des Rechteinhabers Telepool über ein Online-Portal wie BitTorrent oder PopcornTime ansehen, dann bieten Sie auch gleichzeitig das Werk auf dem Portal an andere Nutzer an, die dann über Ihren Rechner Zugriff auf den Film haben. 

Dieses Portal bedient sich nämlich einer illegalen Tauschbörsensoftware und es sieht nur scheinbar wie ein Streamingportal aus. Genau dieser Upload von Filmen oder Serien oder Filmen wird durch Waldorf Frommer im Auftrag der Telepool GmbH abgemahnt.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist quasi eine der „marktführenden” Kanzleien in Deutschland. Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken u. a. unzählige Abmahnungen wegen Filesharing.

Darin verlangen Sie in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags i. H. v. € 915,- für Filmwerke wie „Sleepless – Eine tödliche Nacht“.

3. Wie helfen wir Ihnen?

a) Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Filesharing Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden.

Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden.

Ihr Fall ist ein Einzelfall!

Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

b) Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei. Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht vorgenommen haben, sondern ein Dritter, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an die Kanzlei vertreten.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt 


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