Abmahnung von VW wegen „VAG“ (Marke) durch Kanzlei Lubberger Lehment

  • 4 Minuten Lesezeit

Eine angebliche Markenverletzung zu Lasten der Volkswagen AG (VW) wegen der Marke VAG führte erneut zu einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment

Wir kennen den Gegner und vertreten sehr viele Mandanten, die entsprechende Abmahnungen von VW oder Skoda erhalten haben. Nutzen Sie unsere Erfahrung mit diesen Abmahnungen von VW und Lubberger Lehment und übersenden Sie uns die Abmahnung per E-Mail für eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Das Markenrecht gehört zum Fachgebiet des Fachanwalts für gewerblichen Rechtschutz.

VAG Marke verletzt – Worum geht es?

Seit einiger Zeit versucht VW mittels markenrechtlicher Abmahnungen gegen den Vertrieb von Fahrzeugdiagnosegeräten und entsprechenden Produkten, die unter Verwendung der Marke VAG angeboten werden mittels markenrechtlicher Abmahnungen vorzugehen.

Der Vorwurf lautet, dass der betroffene Onlinehändler die Marke VAG ohne Zustimmung der Volkswagen AG verwendet habe.

Betroffene Onlinehändler sind in der Regel überrascht, wenn ihnen dieser Vorwurf im Rahmen einer markenrechtlichen Abmahnung gemacht wird. Hintergrund ist, dass das Zeichen „VAG“ in der Regel nur verwendet wurde, um die bestimmungsgemäße Verwendung für VW Fahrzeuge zu dokumentieren.

VW hingegen ist der Ansicht, dass die konkrete Verwendung die Marke VAG zu einer Markenrechtsverletzung im Sinne des Art. 9 Abs. 2 lit. a), b) UMV, § 14 Abs. 2 MarkenG führe.

VW und Lubberger Lehment fordern wegen der angeblichen Verletzung der Marken sodann:

  1. Die betroffenen Händler sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
  2. Die Abgemahnten sollen Auskunft über die Herkunft und den Vertrieb der Ware erteilen.
  3. Die betroffenen Anbieter sollen eine Kostenerstattung für das entstandene Anwaltshonorar in Höhe von 2.948,90 € leisten.

Unser Expertentipp zu den Forderungen: Eine Unterlassungserklärung führt bei Unterzeichnung zu einem rechtsverbindlichen Vertrag mit drastischen Folgen. Wird gegen die Unterlassungsverpflichtung erneut verstoßen, fällt eine beträchtliche Vertragsstrafe – vorliegend mindesten 5.100 € – an. Wenn man bedenkt, dass die weitere Auffindbarkeit eines beendeten Ebay Angebotes zu einer Vertragsstrafe führen kann, wird das hohe Risiko einer Unterlassungserklärung deutlich. Wir raten daher dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ohne fachanwaltliche Prüfung voreilig zu unterzeichnen.

Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung von VW und Lubberger Lehment?

Wenn Sie eine Abmahnung von VW und Lubberger Lehment erhalten haben, sollten Sie darauf achten, kostenträchtige Fehler zu vermeiden. Hierzu unsere Verhaltenstipps:

1. Abmahnung nicht ignorieren

Unsere Erfahrung mit der Abmahnung von Lubberger Lehment und VW hat gezeigt, dass Mandanten, die die Abmahnung ignoriert im weiteren Verlauf aufgrund von Klagen und einstweiligen Verfügungen deutlich höheren Kostenrisiken ausgesetzt waren. Wenn Sie nicht sicher sind, was Sie mit der Abmahnung machen sollen, können Sie einfach zu uns aufnehmen. Unsere erste Einschätzung ist auch hier kostenlos.

2. Fristen beachten

Aus demselben Grund sollten Sie auch die gesetzten Fristen beachten. Und: Ja, auch knappe Fristen von wenigen Tagen können zulässig sein. Es immer eine falsche Verteidigung, die Abmahnung mit der Begründung zu ignorieren, die Frist sei zu kurz. Wir empfehlen, unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung einen Spezialisten für Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz hinzuzuziehen und die Abmahnung prüfen zu lassen.

3. Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und nicht selbst reagieren

Rechtliche Laien können die Tragweite einer Unterlassungserklärung und der damit einhergehenden Unterlassungs- und Beseitigungspflichten regelmäßig nicht erkennen. Selbst erfahrene Anwälte, die nicht auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes als Fachanwälte tätig sind, geben derartige Fälle häufig ab. Da Risiko in eine Vertragsstrafe zu laufen ist häufig zu groß. Gleichzeitig kann im Falle einer berechtigten Abmahnung nur eine rechtlich korrekt formulierte Unterlassungserklärung das Risiko eines teuren gerichtlichen Verfahrens wirksam eindämmen.

Vom gegnerischen Anwalt vorformulierte Erklärungen sollten daher grundsätzlich nicht unterschrieben werden. Betroffene Händler sollten die Abmahnung von Lubberger Lehment von einem Fachanwalt überprüfen lassen, der auf das Markenrecht spezialisiert ist. Weitere Infos unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-markenrecht-10-punkte-die-sie-kennen-sollten/

Kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt nutzen!

Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und Spezialist für Markenrecht und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung an. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Wir prüfen die Abmahnung von Lubberger Lehment / VW kurz und geben Ihnen eine erste kostenfreie Einschätzung zu den weiteren Reaktionsmöglichkeiten.

Im Rahmen der Einschätzung nennen wir Ihnen auch unser Pauschalhonorar zu dem wir den Fall gerne weiter bearbeiten und für Sie lösen. Für den Fall, dass eine Rechtsschutzversicherung existiert, übernehmen wir die gesamte Kommunikation und die Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung.

Weitere Informationen zu der Abmahnung von Lubberger Lehment und VW finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-lubberger-lehment-und-volkswagen-ag-kostenlose-ersteinschaetzung-durch-fachanwalt/


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