Abmahnung von Waldorf Frommer zu „San Andreas“

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Waldorf Frommer vertritt Warner Bros. Germany

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist in Deutschland eine Koryphäe auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Urheberrecht. Seit langem ist die Münchener Sozietät eine Anlaufstelle für namhafte Produzenten und Rechteinhaber von Filmen und Serien. Zu den Mandanten von Waldorf Frommer gehören unter anderem Twentieth Century Fox, Universum Film und auch Warner Bros. – beziehungsweise die jeweiligen deutschen Ableger der Produktionsfirmen. Diese Unternehmen beauftragen Waldorf Frommer mit dem Schutz und der Durchsetzung ihrer Urheberrechte. Insbesondere sollen die Anwälte gegen Rechtsverletzungen im Internet vorgehen. Dazu verschickt Waldorf Frommer täglich diverse Abmahnungen. In letzter Zeit wurde auch zu dem von Warner Bros. produzierten Film San Andreas abgemahnt.

San Andreas – worum geht’s?

San Andreas ist ein Katastrophenfilm aus dem Jahr 2015. Ein Team von Erdbebenforschern möchte die eigenen Prognosechancen optimieren, nachdem es einige tragische Zwischenfälle gegeben hat. Bei der Forschung fällt auf, dass der San-Andreas-Graben in Kalifornien auseinanderdriftet und eine große Erdbebengefahr birgt. Die Prognose tritt schließlich ein und ganz Kalifornien wird von schweren Beben getroffen, insbesondere San Francisco. Genau dort hält sich zu dem Zeitpunkt aber auch die Tochter des Rettungshelikopter-Piloten Ray auf. Mithilfe seiner Exfrau versucht er, seine Tochter zu retten – dabei treten nicht wenige Probleme und Kollisionen von Pflichten auf.

Warum mahnt Waldorf Frommer zu San Andreas ab?

Wie fast jeder neuere Film wird auch San Andreas illegal im Internet angeboten. Das geschieht heutzutage primär über unzulässige Streaming-Plattformen und Tauschbörsen (sog. Filesharing). Jeder, der eine solche Plattform nutzt oder betreibt, verletzt die Urheberrechte an dem Film. Diese Rechtsverletzung löst Ansprüche beim Rechteinhaber aus. Im Fall von San Andreas hat also Warner Bros. Germany Ansprüche gegen die Verantwortlichen. Diese richten sich zum einen auf Unterlassung, zum anderen auf Schadensersatz. Um die Ansprüche durchzusetzen, verschickt Waldorf-Frommer-Abmahnungen – in den Schreiben fordern die Anwälte den Adressaten zur Zahlung von mehreren hundert Euro Schadensersatz und zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Diesen Forderungen sollte man nicht nachkommen, ansonsten drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen!

Wer wird abgemahnt?

Waldorf Frommer ermittelt die Verantwortlichen grundsätzlich über IP-Adressen. Sodann erhält der jeweilige Anschlussinhaber eine Abmahnung. Aber erstens kann es bei der Ermittlung Fehler geben. Und zweitens ist es häufig so, dass der Adressat einer Abmahnung gar nicht verantwortlich ist, sondern Mitbewohner, Gäste oder Nachbarn. Dann muss der Empfänger der Abmahnung normalerweise auch gar nichts zahlen.

Doch auch für denjenigen, der zurecht abgemahnt wurde, bestehen verschiedene Möglichkeiten. Nicht selten kann eine Zahlung vermieden, zumindest der zu zahlende Betrag reduziert werden. Schon deswegen sollte man nicht direkt auf die Forderungen von Waldorf Frommer eingehen, sondern professionellen Rat einholen.

Abmahnung erhalten – was tun?

Wie immer in der juristischen Welt kommt es auf den Einzelfall an. Es gibt keine pauschale Lösung. Vorläufig sollte jeder, der eine Abmahnung erhält, folgende Schritte einleiten:

  • Nicht voreilig zahlen!
  • Nichts unterschreiben!
  • Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  • Rechtsanwalt konsultieren!
  • Frist wahren!

Wir von Werdermann | von Rüden bieten jedem, der eine Abmahnung erhält, eine kostenlose Erstberatung an. Unsere erfahrenen Anwälte überprüfen dann Ihren Fall und geben Ihnen einen Überblick über Ihre Chancen, etwaige Risiken und zu erwartende Kosten. Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch erhalten Sie weitere Informationen!


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