Abmahnung von Waldorf Frommer zu „Snowden“

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Universum Film GmbH beauftragt Waldorf Frommer

Das Münchener Produktionsunternehmen Universum Film ist einer der größeren Mandanten von der ebenfalls in München ansässigen Kanzlei Waldorf Frommer. Waldorf Frommer ist bekannt und erfolgreich auf dem Gebiet des Medien- und Urheberrechts, beschäftigt sich also primär mit dem Schutz gewerblicher Rechte. Diese Aufgabe nimmt die Sozietät ebenfalls für die Universum Film GmbH und ihre Rechte wahr. So kommt es, dass der Film „Snowden“, an dem Universum die Rechte hält, in jüngster Vergangenheit mehrfach in den Fokus der Anwälte von Waldorf Frommer gerückt ist. Zum Schutz der Rechte an diesem Film verschickte die Kanzlei vermehrt Abmahnungen an Internetnutzer. Der Vorwurf lautet: Urheberrechtsverletzung wegen Streaming oder Filesharing. 

„Snowden“ – Spionageaffäre verfilmt

Der Film „Snowden“ ist einer der ersten Spielfilme über die Spionageaffäre rund um den Whistleblower Edward Snowden, die im Jahr 2013 begann. Erzählt wird die wahre Geschichte, basierend auf Interviews mit Zeugen und mit Snowden selbst. Im Fokus des Films steht aber auch die Vorgeschichte: Als Mitarbeiter der Nachrichtendienste CIA und NSA erfährt er immer mehr von den ominösen und rechtlich wie moralisch zweifelhaften Überwachungsmaßnahmen. Seine Haltung verhärtet sich und Snowden fliegt schließlich nach Hong Kong und veröffentlicht über Journalisten die Vorgehensweise der Geheimdienste. Der Film veranschaulicht auf eine packende Art und Weise die Geschehnisse rund um die weltweit größte Geheimdienstaffäre. 

Warum erhält man eine Abmahnung von Waldorf Frommer zu „Snowden“?

Beliebte und neue Filme wie „Snowden“ werden sehr häufig illegal ins Internet gestellt. Sei es auf Tauschbörsen über sogenanntes Filesharing oder auf Portalen wie kinox.to für Streaming. In beiden Fällen werden von den Bereitstellern und den Nutzern die Urheberrechte an dem Film verletzt. Der Rechteinhaber – in diesem Fall die Universum Film GmbH – kann von den Verantwortlichen dann Schadensersatz und Unterlassung fordern. Um diese Ansprüche auf kurzem Wege durchzusetzen, verschickt Waldorf Frommer Abmahnungen. Die Anwälte fordern vom Adressaten das Unterzeichnen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von mehreren hundert Euro Schadensersatz. 

Abmahnung erhalten – und jetzt?

Auf diese Forderungen sollte man allerdings unter keinen Umständen sofort eingehen. Der zugrundeliegende Sachverhalt muss erst vollends aufgeklärt werden. Denn nicht selten wird ein „Unschuldiger“ Adressat einer Abmahnung. Das liegt daran, dass Waldorf Frommer die vermeintlich Verantwortlichen in der Regel über die IP-Adresse des jeweiligen Internetanschlusses, von dem aus Filesharing oder Streaming betrieben wurde, ermittelt. Doch der Anschlussinhaber ist nicht immer verantwortlich, oft sind es Mitbewohner oder Gäste, die haften müssten. Und auch wenn es „den Richtigen“ mit der Abmahnung trifft: Die Forderungen von Waldorf Frommer sind häufig überzogen und können gemindert werden. Alles in allem steht fest: Wer übereilt auf die Forderungen eingeht, muss mit teuren Folgen rechnen. Wer sich hingegen professionell beraten lässt, zahlt in der Regel weniger oder gar nicht. 

Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstberatung!

Wie reagiert man also auf eine Abmahnung? Eine endgültige Reaktion hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Dieser muss also erst einmal von Profis begutachtet werden. Vorläufig sollten folgende Schritte getan werden:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung an! Unsere Anwälte analysieren Ihre Lage und zeigen Ihnen Chancen und Risiken auf! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!


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