Abmahnung VW durch Lubberger Lehment Rechtsanwälte? Wir wissen, was zu tun ist!

  • 4 Minuten Lesezeit

Die Volkswagen Aktiengesellschaft (abgekürzt VW AG) verschickt durch die Anwaltskanzlei Lubberger Lehment zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung, insbesondere der Wortmarken „VW“, „Volkswagen“, „GTI“, „VR6“, „Golf“, „Beetle“, „Polo“, „Scirocco“, als auch entsprechender Bildmarken auf Portalen wie eBay oder Amazon, die sich VW in den verschiedensten Klassen Europas markenrechtlich hat schützen lassen.

Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung aus Tausenden von Abmahnungen, gerade gegen die großen Markenrechtskanzleien

Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung an. Wir haben Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen und Klagen im Markenrecht und helfen Ihnen gerne auch bundesweit!

Tel. 089 - 45 45 15 25

Wir haben jeden Tag mit Lubberger Lehment zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.

Zahlen Sie nicht tausende oder hunderte Euro

Wir wollen, dass Sie nicht tausende oder hunderte Euro zahlen müssen! Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 Euro oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.

Nach kostenloser Einschätzung Ihrer Abmahnung VW durch Lubberger Lehment Rechtsanwälte werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Ihr Fall ist ein Einzelfall!

Wir werden zudem eine Auskunft mit Ihnen abstimmen, die wir dann für Sie abgeben.

Schließlich werden wir jeden einzelnen Zahlbetrag an die Gegenseite intensiv und hart für Sie verhandeln. Da gibt es viele „Schrauben“, an denen wir drehen, um diese Beträge deutlich zu reduzieren!

Was sollten Sie bei einer Abmahnung VW durch Lubberger Lehment Rechtsanwälte tun und was nicht?

  • Notieren sie genau die in der Regel sehr kurze Frist und teilen Sie uns diese in der Erstberatung mit!
  • Bleiben Sie unter keinen Umständen untätig, dies kann sehr teuer für Sie werden!
  • Nehmen Sie eigenständig keinen Kontakt mit den Rechtsanwälten der Abmahnkanzlei Lubberger Lehment auf!
  • Laden Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter! Sie wissen nicht, wer diese erstellt hat und ob es sich dabei um einen solchen Profi wie uns gehandelt hat.
  • Unterscheiben Sie nichts und zahlen Sie nichts!

Was verlangen Lubberger Lehment Rechtsanwälte mit einer VW Abmahnung eigentlich von mir?

Die Rechtsanwälte verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, die bis zur erteilten Auskunft schon einmal pauschal mit 1500 Euro angesetzt werden, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil der VW AG mittels Abmahnung.

Hierbei berechnen sich die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes von 250.000 Euro. In der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollen Sie es unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 5100 Euro unterlassen, Artikel, die mit dem Zeichen „VW“, „Volkswagen“, „GTI“, „VR6″, „Golf“, „Beetle“, „Polo“ und „SCIROCCO“ und/ oder einem Bildzeichen ( Logo) der Marken gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen, sofern diese Produkte nicht von der Firma VW AG oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht sind.

Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich dringend, ein fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist.

Gerichtliches Mahnverfahren – Was passiert dort?

Nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt wurde oder man nicht reagiert hat, kommt es zunächst zum gerichtlichen Mahnverfahren. Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt einen Mahnbescheid antragsgemäß, wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Daher hat ja der Anspruchsgegner die Möglichkeit gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels einem mitgelieferten Formular Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid einzulegen. Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind. Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Urheberrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen. Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahren abgegeben. Nun sind die Lubberger Lehment Rechtsanwälte an der Reihe, ihren vermeintlichen Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Wir helfen Ihnen bundesweit.

Rechtsanwalt Georg Schäfer


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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