Abmahnung Waldorf Frommer – "Fack ju Göhte", Film

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Die Münchener Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen für die Constantin Film Verleih GmbH nach wie vor den Film „Fack ju Göhte“ ab. Die Betroffenen werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 EUR aufgefordert.

Was Sie tun bzw. nicht tun sollten…

Zahlen Sie nicht vorschnell an die Gegenseite. Wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können. Besonders in den Fällen, in denen die Urheberrechtsverletzung durch volljährige oder minderjährige Kinder, Ehepartner, Lebensgefährten, Freunde oder WG-Mitbewohner begangen wurde, ist es wichtig, die aktuelle Rechtsprechung der Gerichte zu kennen. Unter Umständen wird Ihr Anwalt Ihnen dazu raten, eine von ihm überprüfte und gegebenenfalls „modifizierte“ Unterlassungserklärung abzugeben.

Bleiben Sie auf keinen Fall untätig in der Hoffnung, dass die gegnerischen Schreiben schon aufhören werden und sich die Sache von selbst erledigen werde. In diesem Fall droht Ihnen eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren, was Ihnen noch weitaus höhere Kosten verursachen kann.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir sind langjährige Experten auf diesem Gebiet – insbesondere auch dann, wenn sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt. Gerne informieren wir Sie in einem telefonischen Erstgespräch über die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung. Dieses Erstgespräch ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Mandanten beraten und vertreten wir bundesweit.


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