Abmahnung Waldorf Frommer – Film „Pandorum“ für die Constantin Film Verleih GmbH

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Die Waldorf Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München (Adresse: Beethovenstraße 12, 80336 München) mahnen für die Constantin Film Verleih GmbH ab wegen angeblichen Urherberrechtsverletzungen in sog. Filesharing-Netzwerken (P2P). Betroffen ist das Filmwerk „Pandorum”.

Das Herunterladen einer urheberrechtlich geschützten Datei im Rahmen einer Tauschbörse, mit dem regelmäßig auch das öffentliche Zugänglichmachen des Werkes einhergeht, kann gegen §§ 16, 19a UrhG verstoßen. Aus dieser Rechtsverletzung werden auf Grundlage von § 97 UrhG Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. Weiterhin ist das öffentliche Zugänglichmachen einer Datei auch strafbar gem. § 106 UrhG.

In der Abmahnung werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadenersatz (450,00 EUR) und Rechtsanwaltskosten 506, 00 EUR geltend gemacht.

Reaktion!

Dringend notwendig ist eine Reaktion auf das Schreiben binnen der genannten Frist. Andernfalls kann es zu einem kostspieligen Gerichtsverfahren kommen.

Die regelmäßig kurze Frist ist aufgrund der Dringlichkeit bei Urheberrechtsverletzungen nicht zu beanstanden.

Eine Reaktion darf nicht ausbleiben, unabhängig davon ob die Abmahnung per einfachen Brief oder Einschreiben zugesandt wurde. Denn der Rechteinhaber bzw. die abmahnende Kanzlei ist nämlich lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den Postweg gebracht wurde.

Reagieren Sie nicht, kann bei einem zuständigen Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden.

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben! Sie sind nicht gezwungen, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese enthält für Sie nachteilige Klauseln und kann entsprechend abgeändert werden. Hierzu sollte jedoch rechtlicher Rat in Anspruch genommen werden, da die Unterlassungserklärung nicht beliebig abgeändert werden kann. Der Inhalt der Unterlassungserklärung muss sich an den individuellen Erfordernissen des Einzelfalls orientieren. Ob die Unterlassungserklärungen eher weit oder eng zu formulieren ist, richtet sich danach, in welchem Umfang Sie Filme in Tauschbörsen heruntergeladen bzw. zur Verfügung gestellt haben.

Keine überstürzte Zahlung!

Die Rechteinhaber fordern in den Abmahnungen Anwaltskosten und Schadenersatz, der angeblich durch die öffentliche Zugänglichmachung des Films entstandenen sein soll. Wie der Schaden konkret entstanden ist und wie hoch er sein soll, können die Rechteinhaber meist nur schwer nachweisen. Dass die Rechtsanwaltskosten aufgrund der Vielzahl gleichartiger Schreiben tatsächlich entstanden sind, dürfte zweifelhaft sein. Die Erfahrung zeigt, dass sich die geforderten Beträge oft deutlich reduzieren lassen.

Sie können uns telefonisch unter 030 - 323 015 90 erreichen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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