Abmahnung Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox wegen „Maze Runner - Die Auserwählten im Labyrinth“

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„Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“ ist ein US-amerikanischer Science-Fiction-Film des Regisseurs Wes Ball. Er basiert auf dem ersten Buch einer Romantrilogie des Autors James Dashner. In den deutschen Kinos feierte der Film am 16.10.2014 Premiere. „Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“ erzählt die Geschichte von Thomas, der ohne Erinnerungen an sich und seine Vergangenheit auf einer von hohen Mauern umgebenen Lichtung zu sich kommt und fortan zusammen mit einer Gruppe anderer Jungen versucht, einen Weg durch das hinter diesen Mauern liegende, von spinnenartigen Monstern bevölkerte Labyrinth zu finden, um so von der Lichtung zu entkommen.

In den letzten Monaten wurden wiederholt Abmahnungen wegen der öffentlichen Zugänglichmachung des Films „Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“ durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer ausgesprochen. Vorgeworfen wird regelmäßig die öffentliche Zugänglichmachung des Films über das Filesharingprogramm Bittorrent. Bei der Nutzung solcher Filesharing-Programme wird zum einen der jeweilige Film bzw. Teile hieraus auf den PC des Nutzers heruntergeladen; simultan findet dabei ein Upload des Films an andere Nutzer des Netzwerks statt. Abgemahnt wird immer der Anschlussinhaber. Ihm wird vorgeworfen, den Film „Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“ über seinen Internetanschluss anderen Teilnehmern der Internet-Tauschbörse bittorrent öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Waldorf Frommer macht einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend. Es wird die Zahlung einer vergleichsweisen Pauschalsumme in Höhe von 800,00 € sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung binnen eines Zeitraums von nur wenigen Tagen verlangt.

Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“ erhalten?

  • Prüfen Sie nach Erhalt der Abmahnung, ob der Film tatsächlich über Ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht worden sein könnte. Befindet sich die entsprechende Datei auf Ihrem Computer? Waren Sie oder andere Personen zum Zeitpunkt der angeblichen öffentlichen Zugänglichmachung zuhause? War Ihr Computer mit dem Internet verbunden? Kommt jemand aus der Ihrer Familie oder Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis als möglicher Täter in Frage? Ist ein WLAN-Netzwerk installiert und ist es mittels WPA2-Schlüssels hinreichend gesichert?
  • Unterzeichnen Sie nicht die von Waldorf Frommer beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese Formulierungen zu Ihrem Nachteil enthalten kann. Diese Erklärung kann als unwiderrufliches Schuldanerkenntnis gewertet werden, was weitere Verhandlungen über die Höhe der geforderten Zahlungen erschweren kann.
  • Rufen Sie Waldorf Frommer nicht an. Ihr Gesprächspartner kann in einem möglichen Gerichtsverfahren als Zeuge für etwaige Ihnen zum Nachteil gereichende Äußerungen benannt werden.
  • Holen Sie anwaltlichen Rat ein, bevor Sie selbst weitere Schritte einleiten. Die Hemmschwelle, hierdurch ggf. weitere vermeintlich unabsehbar hohe Kosten auszulösen, ist verständlich. Seriös arbeitende Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung vor solchen Abmahnungen spezialisiert haben, wissen das und bieten eine außergerichtliche Vertretung zu angemessenen Pauschalpreisen an.

Gerade, wenn Sie die fragliche Urheberrechtsverletzung nicht eigenhändig begangen haben und dritte Personen als Täter in Betracht kommen, bestehen sehr gute Erfolgsaussichten, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen.

Die Romantrilogie von James Dashner besteht aus den Bänden: „Die Auserwählten – Im Labyrinth“, „Die Auserwählten – In der Brandwüste“ und „Die Auserwählten – In der Todeszone“. Außerdem existiert ein Prequel namens „The Kill Order“. Für künftige Verfilmungen ist damit noch genug Stoff vorhanden. Anzunehmen ist auch, dass auch die Folgeverfilmungen Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen werden.

Ich berate meine Mandanten u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts seit 2006. Auch das Filesharing gehört zu meinen Schwerpunkten. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“ erhalten haben, treten Sie gerne unverbindlich mit mir in Kontakt.

Senden Sie mir bitte eine Schilderung des Sachverhalts mit Ihren Kontaktdaten per E-Mail an mauritz@maasundkollegen.de oder per Telefax an 0211 58 666 315. Noch besser und vor allem zeitsparender ist es, wenn Sie mir die erhaltene Abmahnung gleich einscannen und per E-Mail oder per Fax oder auch per Post zukommen lassen. Sie können mich auch zunächst gerne telefonisch unter 0211 58 666 30 kontaktieren; die erste Kontaktaufnahme ist natürlich kostenlos, d.h. durch die Übersendung der Unterlagen und eine überschlägige Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Abmahnung entstehen Ihnen keine Kosten Ein Termin bei mir vor Ort ist möglich, aber nicht notwendig. Fälle dieser Art können mittels E-Mail und Telefon/Telefax bundesweit bearbeitet werden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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