Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films „Mad Max - Fury Road”

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Die bundesweit Abmahnungen im Urheberrecht aussprechende Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit unter anderem die Verbreitung des Films „Mad Max – Fury Road” in sogenannten Filesharing-Tauschbörsen ab.

Bei dem Film „Mad Max – Fury Road” handelt es sich um den vierten Teil der „Mad Max“-Reihe aus den achtziger Jahren mit Mel Gibson in der Rolle des Mad Max. Die Hauptrolle wird jetzt von Tom Hardy übernommen. In den aus den frühen Filmen bekanntem postapokalyptischen Ödland kämpft der Protagonist gegen die sog. „Warboys“, eine Armee unter der Führung des Tyrannen Immortan Joe. Spektakuläre Explosionen und Verfolgungsjagden sind garantiert.

Wenn Sie eine Abmahnung von den „Warboys“ der deutschen Abmahnszene, den Rechtsanwälten Waldorf Frommer, erhalten, explodiert zwar nichts, verfolgen wird man Sie aber trotzdem, wenn auch „nur“ mit Schreiben, Mahnungen und ggf. einem Gerichtsverfahren. Schließlich will man etwas sehr Wertvolles: Ihr Geld.

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Mad Max - Fury Road” erhalten?

  • Bleiben Sie ruhig und handeln Sie nicht überstürzt. 
  • Informieren Sie sich, was es mit diesen Abmahnungen auf sich hat. Wenn Sie diesen Artikel lesen, sind Sie schon einen Schritt weiter.
  • Setzen Sie sich nicht mit Waldorf Frommer in Verbindung. Man will Ihnen dort nicht helfen oder erklären, wie es zu der Urheberrechtsverletzung gekommen sein könnte. Ihr Gesprächspartner, in der Regel ein Anwalt bzw. eine Anwältin, verfügt naturgemäß über viel größeres Sachwissen in dieser Angelegenheit. Wenn Sie sich durch eine unbedachte Äußerung belasten, kann Ihr Gesprächspartner dies in einem etwaigen Gerichtsverfahren bezeugen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie die gesetzten Fristen einhalten, um zu reagieren. Es mag unseriös erscheinen, aber 10 Tage, auch wenn ein Wochenende oder ein Feiertag darin enthalten ist, ist von der Rechtsprechung als angemessen lange Frist anerkannt. 

Soll ich die geforderte Unterlassungserklärung abgeben?

Das kommt darauf an. Wissen Sie, wie es dazu kommen konnte, dass „Mad Max – Fury Road” über Ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht werden konnte? Falls ja, dann können Sie für die Zukunft dafür sorgen, dass dies nicht wieder passiert, indem Sie z.B. die entsprechende Datei von Ihrem Rechner löschen, das Filesharing-Programm deinstallieren oder das Router-Passwort ändern. Haben Sie jedoch keine Kenntnis darüber, wie der Film über Ihren Internetanschluss verbreitet werden konnte, dann ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung eine sehr gefährliche Sache. Kommt es erneut zu einer Verbreitung von „Mad Max – Fury Road” über Ihren Internetanschluss, dann droht eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro.

Hafte ich als Abgemahnter in jedem Fall für die Urheberrechtsverletzung?

Auf keinen Fall. Wenn Sie selbst den Film nicht angeschaut oder heruntergeladen haben, dann haften Sie nur, wenn Sie dafür verantwortlich sind, dass dritte Personen dies getan haben (das kommt z.B. in Betracht, wenn Ihre Kinder verantwortlich sind), oder wenn Sie Ihren Anschluss nicht ausreichend gesichert haben.

Anderenfalls müssen Sie nachweisen, dass dritte Personen, für die Sie nicht verantwortlich sind, Ihren Internetanschluss zu genau dem fraglichen Zeitpunkt nutzen konnten oder genutzt haben und dass diese Täter als mögliche Täter in Betracht kommen. Damit haben Sie sich, jedenfalls nach Ansicht vieler Gerichte, hinreichend entlastet und haften weder als Täter noch als sog. Störer. In keinem Fall hilft es weiter zu behaupten, dass schlichtweg niemand als Täter in Betracht komme. Dies wird von der Rechtsprechung als nicht ausreichend erachtet.

Lohnt es sich, selber einen Rechtsanwalt zu beauftragen?

Es ist nachvollziehbar, wenn Sie Sorgen haben, dass Sie durch die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts weitere unabsehbar hohe Kosten verursachen. Seriös arbeitende Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung gegen Abmahnungen dieser Art spezialisiert haben, wissen das und bieten ihren Mandanten eine außergerichtliche Vertretung zu einem angemessenen und transparenten Pauschalpreis an. Auch bei mir bekommen Sie in Filesharing-Fällen eine außergerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen zu einem fairen Pauschalhonorar. Fragen Sie einfach nach.

Was ich als Rechtsanwalt für Sie tun kann:

Ich berate meine Mandanten seit 2006 u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts. Auch das Filesharing gehört zu meinen Schwerpunkten. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Mad Max – Fury Road” erhalten haben, treten Sie gerne unverbindlich mit mir in Kontakt. Das Ziel meiner Tätigkeit ist stets, dass Sie nach Möglichkeit keinen Cent an Waldorf Frommer zahlen.

Übersenden Sie mir bitte die Abmahnung per E-Mail oder per Fax. Eine Übersendung per Post ist auch möglich, wegen der kurzen Fristen aber eher nicht zu empfehlen. Sie können mich auch gerne vorab telefonisch kontaktieren; die erste Kontaktaufnahme ist kostenlos, d.h. durch die Übersendung der Abmahnung und eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten entstehen Ihnen keine Kosten. Ein Termin bei mir vor Ort ist nicht zwingend notwendig. Fälle dieser Art können mittels E-Mail und Telefon/Telefax bundesweit bearbeitet werden. Erwarten Sie keine langen Wartezeiten. Sollte ich nicht sofort persönlich erreichbar sein, hinterlassen Sie mir eine Nachricht und ich rufe schnellstmöglich zurück.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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