Abmahnung – Waldorf Frommer "Long Shot – Unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich"

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Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film

„Long Shot – Unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich“ (Originaltitel "Long Shot")

ab.

Der Kinostart in Deutschland erfolgte im Juni 2019.

Rechteinhaber soll die Studiocanal GmbH sein.

Die Abmahnung richtet sich an den Anschlussinhaber. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen den Film zum Download bereitgestellt zu haben.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie im Interesse einer außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschaden in Höhe von „nur“ 700,00 € sowie ferner außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215  €.

Wir raten dringend solche Abmahnungen ernst zu nehmen. Aus Erfahrung wissen wir, dass Waldorf Frommer auch Gerichtsverfahren einleitet, wenn der Abgemahnte nicht reagiert.

Ebenso können wir aber nicht empfehlen einfach die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den Betrag in Höhe von 915,00 € zu überweisen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Die Erfolgsaussichten sich zu verteidigen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.

Auch wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte, kann man regelmäßig zumindest die Kosten reduzieren.

Unsere Empfehlung:

  • Keine Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zum Gegner oder zu den Rechtsanwälten!
  • Leisten Sie keine Zahlung!
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen!
  • Beachten Sie die Fristen!

Gerne helfen wir Ihnen mit Rat und Tat.

Die Kanzlei Dr. Schenk ist seit mehr als 10 Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechts tätig. Wir beraten und vertreten selbstverständlich bundesweit. Wir haben Erfahrung aus mehr als 7.000 Abmahnungen!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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