Abmahnung von Waldorf Frommer: Warner Bros. lässt Störche-Abenteuer im Anflug schützen

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München nimmt sich primär dem gewerblichen Rechtsschutz an und hat Bekanntheit durch den Schutz von Urheberrechten an Filmen erlangt. Unter anderem bedient sich Warner Bros. Film der Dienste Waldorf Frommers, die im Falle einer Urheberrechtsverletzung von Werken im Sinne des § 2 I Nr. 6 UrhG in Deutschland versuchen, Ansprüche von Warner Bros. durchzusetzen. So führten auch Verletzungen am im Jahr 2016 veröffentlichten Animationsfilm „Störche – Abenteuer im Anflug“ zu Abmahnungen.

Warum mahnt Waldorf Frommer zu „Störche“ ab?

An kommerziellen Kinofilmen halten Filmproduzenten oder Investoren die Rechte am Werk, ohne deren Zustimmung ein Film weder verbreitet noch vervielfältigt werden darf. Im Zuge der globalen Digitalisierung ging die Entwicklung der Raubkopien hin zur illegalen Bereitstellung von Filmen auf Streaming-Plattformen, auf denen die Verbreitung von Werken mittels Filesharing betrieben wurde. Die Urheberverletzung liegt jedoch nicht nur im Betreiben solcher Dienste, sondern auch in der bloßen Nutzung.

Das Interesse am Schutz des Werkes „Störche – Abenteuer im Anflug“ der Produktionsfirma Warner Brothers Entertainment GmbH ist dementsprechend besonders groß, ebenso ihr Interesse an der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Diese Ansprüche stellen sich in Form von Schadenersatz- sowie Unterlassungsforderungen durch, welche Waldorf Frommer im Wege der Abmahnung begehrt.

Sinn und Zweck ist die Abschreckung vor der erneuten Urheberrechtsverletzung im Sinne der Filesharing-Nutzung und die Wiedergutmachung (Restitution) des Schadens durch das illegale Streamen.

Was bedeutet die Abmahnung von Waldorf Frommer zu „Störche – Abenteuer im Anflug“?

Eine Abmahnung darf nicht unterschätzt und keinesfalls ignoriert werden. Die Abmahnung durch Waldorf Frommer dient jedoch insbesondere mit der Anlage einer zu unterschreibenden Unterlassungserklärung der Verunsicherung des Abmahnungsempfängers. Dieser ist in aller Regel der Inhaber des Internetanschlusses, den Waldorf Frommer über die IP-Adresse ermittelt und folglich für verantwortlich erklärt. 

Da jeder Nutzer dieser IP-Adresse für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein kann, richtet Waldorf Frommer die Abmahnung basierend auf ihrer bloßen Vermutung oft an den Falschen. Somit ist es regelmäßig der Fall, dass Abmahnungsempfänger deutlich weniger oder auch gar nicht zahlen müssen.

Abmahnung von Waldorf Frommer zu „Störche – Abenteuer im Anflug“ – die ersten Schritte?

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Wir von abmahnhilfe.de bieten allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung an! Unsere Anwälte überprüfen Ihren Fall und geben eine Einschätzung über Ihre Chancen, etwaige Risiken und zu erwartende Kosten ab. Uns gegenüber gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten