Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag von Sony Music Entertainment Germany GmbH

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Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt aktuell im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH verstärkt wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke ab, die in sog. Tauschbörsen (auch als Filesharing oder p2p-Netzwerke bezeichnet) angeboten werden.

Dabei geht es im Wesentlichen um das Angebot geschützter Musikstücke.

Vorgeworfen wird ein illegales Anbieten zum Download (Herunterladen) urheberrechtlich  geschützter Musikstücke über Tauschbörsen wie beispielsweise BitTorrent, Kazaa, eMule, eDonkey etc.

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH hat nach Angaben der Kanzlei Waldorf die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den streitgegenständlichen Musikwerken.

Verstärkt wird die unerlaubte Verwertung folgender Musikwerke abgemahnt:

„Funhouse" - P!nk

„Circus" - Britney Spears

„Only By The Night" - Kings of Leon

„Teilzeithippie" - Annett Louisan

„Protest" - Heinz Rudolf Kunze

„Nichts Passiert" (Limited Edition) - Silbermond

„Der Mann mit der Mundharmonika" - Michael Hirte

„Zwischen Himmel und Hölle" - Andrea Berg

„The Annie Lennox Collection" - Annie Lennox

Den Abmahnungen sind regelmäßig Ermittlungsdatensätze beigefügt, in denen eine individuelle Benutzerkennung aufgeführt ist, die angeblich als Kunden-Identifikationsmittel dient.

Neben der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wird der Abgemahnte zur Zahlung eines Gesamtbetrages von 856,00 Euro aufgefordert, der sich aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 Euro und einer Schadensersatzforderung in Höhe von 350,00 Euro zusammensetzt.

In Bezug auf Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke der Musik/geschützter Tonaufnahmen in sog. Tauschbörsen mahnt die Kanzlei Waldorf Rechtanwälte außerdem für folgende Rechteinhaber ab:

ROOF MUSIC Schallplatten- und Verlags GmbH

Außerdem hat die Rechteinhaberin DHV- Der Hörverlag GmbH, ein Unternehmen aus dem Verlagswesen, die Kanzlei Waldorf zur Durchsetzung ihrer Interessen wegen Urheberrechtsverletzungen eingeschaltet. In dieser Abmahnung wird Internetnutzern ein Verstoß gegen Urheberrechte vorgeworfen, weil sie in einer Tauschbörse urheberrechtlich geschützte Hörbücher angeboten haben. Verlangt wird neben der Aufforderung zur Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung, die Zahlung eines Betrages der zwischen 600,00 € und 1000,00 € variiert, binnen einer kurz bemessenen Frist.

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf erhalten haben, ist dringend von einer voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung abzuraten. Sie erkennen damit sämtliche in der Erklärung aufgeführten Ansprüche an, und gehen Verpflichtungen ein, an die Sie unter Umständen bis zu 30 Jahre gebunden sind.

Allerdings dürfen Sie auch die häufig kurz bemessenen Fristen nicht fruchtlos durch Untätigkeit verstreichen lassen, da Sie sonst mit einer einstweiligen Verfügung rechnen müssen, durch die erhebliche Mehrkosten entstehen.

Sievers & von Rüden Rechtsanwälte, Berlin


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