Abmahnung – Warner Bros. – Waldorf Frommer - "Interstellar"

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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sprechen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen wegen der illegalen Verbreitung des aktuellen Blockbusters "Interstellar” ab. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, diesen Film über sog. Internettauschbörsen wie bittorrent zum Upload bereitgestellt zu haben. Im Abmahnschreiben wir ausgeführt, dass die Urheberrechtsverletzung durch das Unternehmen Ipoque GmbH ermittelt und dokumentiert wurde.

In der Abmahnung werden binnen einer kurzen Frist die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Kosten in Höhe von 815 € gefordert. Die Kosten setzen sich zusammen aus 600 Euro Schadenersatz und 215,00 Euro Aufwendungsersatz.

Achtung!

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Mittlerweile gibt es zahlreiche Urteile in den Klagen von Rechtinhaberin zurückgewiesen wurden. Beispielsweise besteht keine Schadenersatzpflicht, wenn der Anschlussinhaber nicht gleich der Täter ist. In vielen Fällen hat der Anschlussinhaber lediglich den Internetanschluss bereitgestellt. Die Urheberrechtsverletzung wurde aber von Kindern, Mitbewohnern, Mietern oder sonstigen Dritten begangen. Dann kann der Anschlussinhaber allenfalls als Störer in die Haftung genommen werden mit der Folge, dass er allenfalls 215 € zu zahlen hat. Aber auch die entfallen, wenn er sich entlasten kann, etwa weil er seine Kinder entsprechend aufgeklärt hat, dass sie keine Filme aus dem Internet herunterladen dürfen und er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass sie sich nicht daran halten.

Wie reagiert man richtig auf eine Abmahnung von Waldorf Frommer?

Auf keinen Fall sollte einfach eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Ebenso sollte in keinem Fall Geld gezahlt werden, bevor nicht ein sachkundiger Anwalt den Sachverhalt geprüft hat.

Achtung! Lassen Sie nicht Fristen verstreichen. Es drohen teure Gerichtsverfahren!

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